Veröffentlicht inBraunschweig

Braunschweiger kämpft für Sterbehilfe – Urteil erwartet

Braunschweiger kämpft für Sterbehilfe – Urteil erwartet

Braunschweiger_STerbehilfe
Foto: dpa

Braunschweig/Leipzig. 

Der Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag über einen umstrittenen Sterbehilfe-Fall verhandelt. Der Mann einer hochgradig gelähmten Patientin aus Braunschweig streitet seit Jahren um die Festellung, dass seiner Frau eine tödliche Dosis eines Betäubungsmittels für einen Suizid hätte gewährt werden müssen.

Weil das in Deutschland nicht möglich war, reiste das Paar 2005 in die Schweiz, wo sich die Frau das Leben nahm. Seither klagt der Ehemann sich durch die Instanzen – bislang erfolglos. Das Gericht in Leipzig wollte sein Urteil am Nachmittag verkünden.

Die Frau hatte vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis beantragt, 15 Gramm Natrium-Pentobarbital in einer Apotheke erwerben zu können. Sie empfand ihr Leben als unerträglich und entwürdigend und wollte es beenden. Das Bundesinstitut hatte dies abgelehnt, weil die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes eine solche Erlaubnis ausschlössen.

Der 3. Senat warf in der mündlichen Verhandlung allerdings die Frage auf, ob das verfassungskonform war. Der Senat äußerte ernsthafte Zweifel, ob es mit dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen vereinbar ist, den Zugang zu Betäubungsmitteln auch in Extremfällen kategorisch zu verbieten.