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Diskriminierung an der Tür? Rat kündigt weitere Tests an

Diskriminierung an der Tür? Rat kündigt weitere Tests an

Türsteher Club
Foto: dpa

Braunschweig. 

Das Thema „Diskriminierung bei Einlasskontrollen“ in Diskotheken und Clubs in Braunschweig hat in den letzten Monaten für viel Gesprächsstoff gesorgt. In der Nacht zum 1. April wurden daraufhin sechs Betriebe stichprobenartig getestet. Bei diesen Tests wurden in vier Fällen Testpersonen mit erkennbarem Migrationshintergrund nicht eingelassen. Daraufhin wurden jeweils Verfahren wegen Verstoßes gegen das Gaststättengesetz eingeleitet und Stellungnahmen eingefordert.

Am Dienstag, 16. Mai, gab der Rat der Stadt Braunschweig bekannt, auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen unangekündigte Tests durchzuführen, um potentielle Verstöße festzustellen. Sobald die Stellungnahmen der Betreiber zu den Tests vom 1. April vorliegen, soll eine Entscheidung über mögliche Bußgelder getroffen werden.

Hintergrund: Rechtsgrundlage für die Tests ist der § 11 Abs. 1 Nr. 14 Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG), wonach u. a. ordnungswidrig handelt, wer „als für das Betreiben eines Gaststättengewerbes verantwortliche Person bei der Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder beim Aufenthalt in einer Diskothek eine Person wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion benachteiligt“. Diese Rechtsänderung dient der Umsetzung eines Benachteiligungsverbotes aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.