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VW-Prozess: Winterkorn muss nicht als Zeuge aussagen

VW-Prozess: Winterkorn muss nicht als Zeuge aussagen

martin winterkorn
Martin Winterkorn nach seiner Aussage im U-Ausschuss. Foto: dpa

Paderborn/Wolfsburg. 

Der ehemalige VW-Konzernchef Martin Winterkorn muss nicht als Zeuge in einem Schadenersatzprozess zum Abgas-Skandal aussagen. Das Landgericht Paderborn räumte dem Ex-Manager am Freitag ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht ein, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Sofern diese Entscheidung nicht angefochten werde, müsse der ursprünglich in den Zeugenstand gerufene Winterkorn doch nicht in dem Verfahren erscheinen.

Das Recht, die Aussage zu verweigern, ergebe sich aus den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Winterkorn. Gegen den 69-Jährigen liegt ein Anfangsverdacht vor, die Finanzwelt zu spät über den Abgas-Skandal informiert zu haben. Außerdem sei noch nicht über mehrere offene Schadenersatzforderungen gegen Winterkorn persönlich entschieden. Wenn er sich durch wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten könnte, darf ein Zeuge schweigen.

Hintergrund: Das Gericht hatte Winterkorn im vergangenen Jahr als Zeugen geladen, weil es sich in der Schadenersatzklage eines VW-Kunden Erkenntnisse zur Affäre um manipulierte Schadstoff-Messungen erhoffte. Winterkorns Anwalt meldete Bedenken an, der Termin im Dezember wurde aufgehoben.

Am Donnerstag hatte Winterkorn vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages betont, bis zum Bekanntwerden des Diesel-Skandals nichts über illegale Abgas-Manipulationen bei VW gewusst zu haben.