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Niedersachsen will DIESE Kennzeichen verbieten – „nicht zu tolerieren“

Niedersachsen will DIESE Kennzeichen verbieten – „nicht zu tolerieren“

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Niedersachsen will weitere KFZ-Zeichen verbieten lassen. (Symbolbild) Foto: dpa

Die Liste verbotener Autokennzeichen mit Nazi-Bezug soll nach dem Willen des Landtags in Niedersachsen erweitert werden.

SPD und CDU haben einen entsprechenden Antrag eingereicht, über den am Mittwoch im Landtag in Niedersachsen diskutiert wird und der dann verabschiedet werden soll.

Wir sagen dir, um welche Kennzeichen es konkret geht.

Niedersachsen will weitere Autokennzeichen verbieten lassen

Zur Begründung hieß es, dass Rechtsextremisten und Anhänger der „Neuen Rechten“ sich zunehmend einer Vielzahl von Zeichen und Symbolen als Ausdruck ihrer Geisteshaltung und zur Sendung rechtsextremistischer Botschaften bedienen.

Es sei aber in einer Demokratie nicht zu tolerieren, dass Rechtsextremisten ihre menschenverachtende Gesinnung öffentlich auf Kfz-Kennzeichen präsentierten.

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Bestimmte Buchstabenkombinationen auf Autokennzeichen, die an den Nationalsozialismus erinnern, sind in allen Bundesländern verboten. Dazu zählen etwa KZ, HJ, SA und SS. Ansonsten haben die Länder unterschiedliche Regeln getroffen.

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„NS“ ist in Niedersachsen ebenfalls verboten

In Niedersachsen ist zusätzlich das Kennzeichen NS verboten. Im Landtagsantrag wird verlangt, auch Kombinationen wie HH 88, AH 18 oder HH 1933 zu verbieten. Diese lassen sich als die Anfangsbuchstaben von Adolf Hitler oder des Hitlergrußes lesen. Der Verfassungsschutz solle eine Liste unzulässiger Kombinationen erstellen und den Kfz-Zulassungsstellen an die Hand geben, hieß es.

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Da bekanntermaßen bereits Kennzeichen mit NS-Symbolik von Zulassungsstellen vergeben wurden, sollte dem Antrag zufolge auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Kennzeichen bei einem Halterwechsel von Amts wegen zu verändern.

Nur mit besonderem persönlichen Interesse können Kennzeichen trotzdem erlaubt sein

Darauf könne verzichtet werden, wenn Betroffene ein besonderes persönliches Interesse nachweisen könnten, etwa weil das Kennzeichen ihre Initialen oder Geburtsdaten beinhaltet. (fb/dpa)