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Harz: Ärger um E-Scooter – jetzt stellt die Stadt Goslar eine dringende Sache klar

Harz: Ärger um E-Scooter – jetzt stellt die Stadt Goslar eine dringende Sache klar

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Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Goslar. 

Manch einer liebt sie, manch einer hasst sie: E-Scooter. In nahezu jeder größeren Stadt in Deutschland hat mindestens ein Anbieter seine elektrischen Roller platziert. In Goslar im Harz sind sogar gleich mehrere Anbieter am Start.

Doch die Elektroflitzer haben nicht nur begeisterte Anhänger. Immer wieder kommt es zu Kritik. Das Hauptproblem: E-Scooter stehen immer wieder an Stellen, an die sie einfach nicht gehören. Doch auch im Gebrauch kommt es offenbar immer wieder zu Missverständnissen. Deshalb hat die Stadt Goslar (Harz) vor allem auf eine Sache noch einmal hingewiesen.

Harz: Stadt Goslar stellt diese wichtige Sache klar

Wer sich einen der E-Scooter schnappt und damit durch die Stadt fahren will, muss sich an Verkehrsregeln halten. Doch was genau gilt für die Flitzer eigentlich? Eins ist laut Stadt Goslar schon mal klar: „Der Gehweg ist für sie tabu“. Wo du die Scooter nutzen kannst, regelt die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge.

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Diese Wege sind erlaubt:

  • Radwege
  • Radfahrstreifen
  • Fahrradstraßen

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Wichtig: Nur wenn all die möglichen Wege fehlen, darfst du mit dem E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung hat der Roller allerdings nichts zu suchen. Ausnahme: Das Schild „Radfahrer frei“. Oder das Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.

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Du hast einen eigenen E-Scooter? Das musst du beachten

Auf einen Roller darfst du übrigens erst ab 14 Jahren steigen. Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung brauchst du nicht. Wenn du einen eigenen E-Scooter besitzt, ist eine Sache entscheidend: Der Versicherungsschutz. Die elektrischen Roller brauchen ein Kennzeichen. Nur mit Straßenzulassung beziehungsweise Betriebserlaubnis darfst du ihn im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. (abr)