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Weihnachten in Niedersachsen: DIESE Corona-Regeln gelten an den Feiertagen!

Weihnachten in Niedersachsen: DIESE Corona-Regeln gelten an den Feiertagen!

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Weihnachten in Niedersachsen: Welche Corona-Regeln gelten? Foto: imago stock&people gmbh

Besondere Weihnachten in diesem Jahr in Niedersachsen!

Die Landesregierung hat für die Feiertage wegen der Corona-Lage eine Wehnachtsruhe mit verschärften Regeln beschlossen. Das musst du wissen, wenn du Weihnachten in Niedersachsen mit deinen Liebsten feiern möchtest.

Weihnachten in Niedersachsen: Das sind die Regeln während der Weihnachtsruhe

Die gute Nachricht zuerst: Weihnachten in Niedersachsen im Kreise der Familie ist möglich.

An Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen am 25. und 26. Dezember dürfen sich demnach bis zu 25 Menschen in geschlossenen Räumen, draußen sogar 50 Menschen treffen – wenn sie geimpft oder genesen sind. Ab zehn Teilnehmern gilt sogar die 2G+-Regel, also alle müssen sich zusätzlich testen. Außerdem müssen dabei die Kontaktdaten erfasst und FFP2-Masken getragen werden. Die einzige Ausnahme für die Maskenpflicht gilt, wenn man Weihnachten in den eigenen vier Wänden feiert.

Wer Weihnachten im Restaurant essen möchte, muss sich an die 2G+-Regel halten – egal, ob der Besuch drinnen oder draußen stattfindet. Betreiber der Gastronomie können die Testpflicht für Gäste umgehen, wenn sie ihre Gäste-Kapazität auf 70 Prozent begrenzen – dann reicht die 2G-Maßnahme.

Wichtig auch: Menschen, die schon eine Booster-Impfung erhalten haben, sind generell von der Testpflicht befreit. Ungeimpfte haben grundsätzlich keinen Zugang zur Gastronomie – außer, sie sind von einer Corona-Erkrankung genesen.

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Weihnachten in Niedersachsen: Was ist noch möglich – und was nicht?

Eine Sache ist über die Weihnachtstage nicht mehr möglich: Ein Besuch auf dem Weinachtsmarkt! Im Rahmen der Weihnachtsruhe müssen alle Märkte ab Heiligabend schließen. Auch Clubs und Discos lassen ihre Türen geschlossen, Großveranstaltungen mit über 500 Teilnehmern sind ohnehin verboten.

Freizeitangebote wie Kinos, Theaters oder Zoos haben aber weiterhin für Besucher geöffnet – unter 2G+-Regeln oder bei einer Kapazität von maximal 70 Prozent auch nur mit 2G.

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Im Einzelhandel gilt dagegen nicht mehr 2G, nachdem ein Gericht die Regel letzte Woche gekippt hat. Demnach können auch Ungeimpfte die Läden besuchen, für alle Kunden gilt aber die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – auch in Supermärkten und Drogerien.

Wer sich vor dem Fest noch schnell die Haare schön machen lassen möchte, kann das auch während der Weihnachtsruhe unter 3G-Maßnahmen. Ungeimpfte brauchen für den Friseur-Besuch einen negativen Coronatest. Alle Kunden müssen im Laden eine FFP2-Maske tragen.

Weihnachten in Niedersachsen: Verschärfte Regeln nach den Feiertagen

Nach den Weihnachtstagen greifen dann verschärfte Kontaktbeschränkungen, die auch an Silvester und Neujahr gelten. So dürfen ab dem 27. Dezember nur noch maximal zehn Menschen unter 2G zusammen kommen (Kinder bis 14 Jahren ausgenommen).

Für Ungeimpfte gilt weiterhin das, was bereits vor Weihnachten galt: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. (kv mit dpa)