Veröffentlicht inVW

VW: Nächster Diesel-Eklat für den Konzern? Weitere Klagewelle könnte bevorstehen

VW: Nächster Diesel-Eklat für den Konzern? Weitere Klagewelle könnte bevorstehen

VW.png
© picture alliance/dpa | Harald Tittel picture alliance/dpa | Ole Spata

VW lässt Drohne fliegen: Hier entsteht das Trinity-Werk

Drohnenaufnahme des Baugebietes für die geplante Trinity-Fabrik

Wieder Ärger bei VW?

Dem VW-Konzern könnte eine weitere Klagewelle bevorstehen. Erneut geht es um Software in Dieselfahrzeugen.

VW: Europäischer Gerichtshof trifft drastische Entscheidung

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, das höchste Gericht der EU, hat entscheiden: Software, die das Abgasreinigungs-System in Dieselautos automatisch abschaltet, sobald bestimmte Temperaturen erreicht werden, ist nicht erlaubt.

Das Urteil des EuGH könnte für eine neue Klagewelle der VW-Kunden sorgen.

+++ VW: Konkurrent Tesla präsentiert krasse Neuerung – sogar Volkswagen Mitarbeiter sind baff +++

Laut EuGH müsse VW einige Autos unter bestimmten Umständen von seinen Kunden zurücknehmen, heißt es in einem Bericht der „Wolfsburger Allgemeinen Zeitung“. Denn Kunden des VW-Skandalmotors EA 189 seien mit dem neuen Software-Update nun schon zum zweiten Mal getäuscht worden.

——————————-

Das ist VW:

  • Die Volkswagen AG wurde 1937 gegründet
  • Zum Konzern gehören auch die Marken Audi, Seat, Skoda, Bentley, Bugatti, Lamborghini und Porsche
  • 2018 fertigten die Wolfsburger rund 40 Modelle unter dem Namen Volkswagen
  • Im Jahr 2019 waren rund 22 Prozent aller Neuzulassungen Autos von VW

——————————-

Im Diesel-Skandal ging es bereits darum, dass in den Motoren eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde, die die Abgasgrenzwerte verfälschte. Mit dem Software-Update des sogenannten Thermofensters hatte VW diesen Mechanismus beendet.

VW: Neue Klagewelle könnte bevorstehen

Grundsätzlich – und das betont das Gericht – ist die Nutzung eines Thermofensters zulässig. Dabei handelt es sich um einen definierten Temperaturbereich zwischen 15 und 33 Grad Celsius, über den die Abgasreinigung gesteuert und unter Umständen auch automatisch abgeschaltet wird.

——————————-

Kennst du das schon?

——————————-

Der EuGH entschied nun allerdings, dass das Thermofenster in Dieselfahrzeugen unzulässig ist, da die Abgasreinigung nur innerhalb einer engen Temperaturspanne voll funktionsfähig sei und außerhalb des definierten Bereichs keine Abgasreinigung stattfindet.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist für andere Gerichte bindet und könnte sich damit auch auf andere Fälle in der EU auswirken. Das könnte eine neue Klagewelle für den VW-Konzern zur Folge haben, mutmaßt die „Wolfsburger Allgemeine Zeitung“. (kl)