Vergangene Woche hat die künftige schwarz-rote Koalition ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin planen CDU/CSU und SPD auch Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie. Ein Punkt könnte dabei besonders für die AfD brisant werden.
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Gefährlicher Koalitionspunkt für AfD
Im Koalitionsvertrag (S. 90) der zukünftigen Regierung wollen Union und SPD gezielt gegen antisemitische Straftaten und Volksverhetzung vorgehen. Das könnte vor allem die in Teilen rechtsextreme AfD treffen. So sieht der Koalitionsvertrag vor, dass Personen bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht entzogen wird. Dieses Recht regelt, ob jemand bei Wahlen aufgestellt und gewählt werden kann. Ergänzend dazu will Schwarz-Rot den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.
Mehrere AfD-Politiker sind bereits einmal wegen Volksverhetzung verurteilt worden. So wurde etwa 2024 der uckermärkische AfD-Kreistagsabgeordnete Tony Riller zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Er hatte in einer Rede Bootsflüchtlinge als „Mörder“ bezeichnet. Auch die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wurde im selben Jahr wegen eines rassistischen Facebook-Posts verurteilt.
Ganz dicke könnte es aber für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke kommen. Neunmal wurde seine Immunität durch den Thüringer Landtag aufgehoben, mehrfach musste er wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht, zweimal wurde er generell verurteilt – unter anderem wegen der Verwendung einer Nazi-Parole. Sollte der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, könnte ihm künftig der Zugang zu Ämtern wie dem des Ministerpräsidenten in Thüringen oder anderen bundespolitischen Positionen verwehrt bleiben.
Wie realistisch ist Schwarz-Rot-Plan?
Doch wie durchsetzbar ist der Plan überhaupt? Prof. Dr. Alexander Thiele von der Business & Law School Berlin erklärt, dass der Verlust des passiven Wahlrechts bereits als Sanktion im Strafrecht vorgesehen sei. „Es geht hier also nur um eine Ausweitung, die sich aus meiner Sicht prinzipiell rechtfertigen lässt“, so der Staats- und Europarechtler gegenüber unserer Redaktion.
Weiter führt Thiele aus: „Beim Straftatbestand der Volksverhetzung zeigt sich ein prinzipiell schwieriges Verhältnis zur inklusiven Demokratie, sodass es sich nachvollziehen lässt, solchen Personen jedenfalls für eine gewisse Zeit keine politische Verantwortung zuzuweisen.“
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Gleichzeitig warnt der Experte vor Missbrauch: Ein solches Gesetz dürfe nicht dazu dienen, politische Gegner aus dem Rennen zu nehmen. „Verfassungsrechtlich muss eine solche Sanktion vor allem verhältnismäßig sein – es darf sich also nicht um einen verschleierten Versuch handeln, einfach politische Konkurrenz aus dem Weg zu räumen. Das wird aber sichergestellt, indem nicht die einfache, sondern eine mehrfache Verurteilung verlangt wird. Insofern sehe ich da aus verfassungsrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Probleme.“