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Rewe, Aldi und Co: DAS solltest du an der Kasse niemals machen – Kassierer kriegen sonst Ärger

Egal ob bei Rewe oder Aldi – in Supermärkten herrschen oft viele Regeln, von denen Kunden nichts wissen. Eine hat böse Folgen für Kassierer.

© IMAGO / Martin Wagner

So tricksen Supermärkte & Discounter dich aus – ohne dass du es merkst

Gerade wenn man oft in seiner bevorzugten Supermarkt-Filiale von Rewe oder Aldi einkaufen geht, hat man immer wieder mit den gleichen Mitarbeitern zu tun. Manchmal kann sogar ein freundschaftliches Verhältnis zwischen den Angestellten von Rewe und Aldi und Kunden entstehen.

Doch wenn man seinem Lieblings-Kassierer ein Gefallen tun oder vielleicht sogar eine Kleinigkeit zukommen lassen möchte, sollte man das lieber lassen. Mehrere gut gemeinte Gesten können für den jeweiligen Supermarkt-Angestellten nämlich böse Folgen haben.

Rewe, Aldi und Co.: Dieser Satz ist an der Kasse tabu

In Restaurants oder Cafés reicht der kurze und knappe Satz aus, um dem Angestellten etwas Gutes zu tun: „Stimmt so.“ An der Supermarkt-Kasse funktioniert das aber nicht. Egal ob bei Rewe, Aldi oder anderen Einzelhändlern – über das vermeintliche schnelle Trinkgeld beim Bezahlvorgang wird sich wohl kaum ein Mitarbeiter ernsthaft freuen.

So ist es bei vielen Handelsketten verboten, Geld über den Kassenzettel hinaus anzunehmen. Bei vielen Einzelhändlern ist es laut „T-Online“ gängige Vorschrift, dass jede Abweichung vom Kassenstand dokumentiert und als „sonstiger Ertrag“ vermerkt wird. Das Trinkgeld kommt also nicht bei dem eigentlichen Empfänger an.

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Rewe, Aldi und Co.: Kassierer unter Verdacht

Dazu gibt es auch die Regel, dass die Kassen bei Rewe, Aldi und anderen Supermärkten am Ende des Tages auf den Cent genau stimmen müssen. Ist zu wenig oder zu viel Geld in der Kasse, trägt der jeweilige Kassierer die Verantwortung. Im schlimmsten Fall muss er sogar mit Problemen durch den Arbeitgeber rechnen.


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Gleiches gilt übrigens für Geschenke, die Kunden den Kassierern bei Rewe und anderen Supermärkten an der Kasse zukommen lassen. Die Übergabe von etwa Schokoriegeln oder einem Getränk wird bei vielen Einzelhändlern nicht gerne gesehen. Es kann als Verstoß gegen die Richtlinien oder – noch schlimmer – als Bestechung angesehen werden.