Veröffentlicht inVermischtes

Urlaub: EU-Land verhängt strenge Regel – Autofahrern drohen 25.000 Euro Bußgeld!

Viel verreisen mit ihrem Auto in EU-Länder. Jedoch gibt es hier ein paar Dinge zu beachten – sonst droht ein hohes Bußgeld.

© imago/Westend61

Panne: So verhältst du dich richtig

Autopannen kommen immer zum unpassendsten Zeitpunkt. Doch wie verhalte ich mich richtig, wenn mein Fahrzeug Probleme macht.

Mit den Sommermonaten steht bei vielen auch wieder der langersehnte Urlaub an. Ob mit dem Flugzeug oder Auto – Hauptsache raus aus dem Alltag und weit weg! Doch gerade mit dem eigenen Pkw muss man heutzutage einiges beachten, damit man kein Bußgeld kassiert.

Reist man nämlich mit dem Auto in den Urlaub, muss man nicht nur an Maut-Gebühren und Co. in anderen Ländern denken. Denn in manchen Reiseländern sind bestimmte Sachen nicht erlaubt, die einen schnell ein saftiges Bußgeld einfahren können.

Bußgeld droht bei diesem Vergehen

In den vergangenen Jahren sind Autokameras – sogenannte Dashcams – immer beliebter geworden. Sie können im Falle eines Unfalls schnell Aufschluss über die Situation geben und gegebenenfalls die Schuldfrage klären. Doch wie „Travel And Tour World“ nun aufklärt, sind diese Kameras nicht in Portugal erlaubt und können einen ein hohes Bußgeld einbringen. Grund: Das beliebte Urlaubsziel sieht durch Dashcams die Verletzung der Privatsphäre, da Personen im öffentlichen Raum unerlaubt aufgezeichnet werden.

+++Bußgeld: Achtung beim Campen! Dieser Verstoß kostet dich bis zu 3.000 Euro+++

Daher sollten Urlauber auf diese Kameras im Auto verzichten, da Verstöße mit Geldstrafen oder sogar Gerichtsverfahren geahndet werden können. Österreich geht gegen diese Tools noch härter vor. Wie „meinanwalt.at“ in einem Beitrag aufklärt, kann die Verwendung einer Dashcam mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Bei wiederholten Vergehen sind sogar bis zu 25.000 Euro möglich.

Und wie sieht es in Deutschland aus?

Doch wie sieht es hier in Deutschland aus? Hier gilt: Die Nutzung dieser Autokameras ist nur für private Zwecke gestattet. Aufnahmen von anderen Personen oder Autokennzeichen dürfen nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht oder ins Internet gestellt werden. Dies führt nämlich zu Persönlichkeits- und Datenschutzrechtverstößen. Im besten Fall nimmt die Kamera durch Funktionen wie Loop-Aufzeichnung oder Bewegungssensoren nur dann auf, wenn ein Unfall geschieht.


Mehr Themen:


Seit 2018 dürfen Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Missbrauchen Autofahrer jedoch die Nutzung durch beispielsweise eine dauerhafte Überwachung, droht auch ihnen ein saftiges Bußgeld. Die Persönlichkeitsrechte anderer im Straßenverkehr stehen da immer im Vordergrund.