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Nach Leichenfund in Niedersachsen – Polizei rudert zurück

Nach dem Leichenfund in Niedersachsen rudert die Polizei zurück. Zunächst gingen die Beamten von Suizid aus. Jetzt steht ein Tötungsdelikt im Raum.

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Noch immer sitzt der Schock in Niedersachsen tief: Am 30. Juni fand ein Spaziergänger die Leiche einer jungen Frau in einem Waldstück zwischen Gelliehausen und Appenrode gefunden, südöstlich von Göttingen.

Zunächst gingen die niedersächsischen Behörden davon aus, dass es sich bei dem Fall um einen tragischen Suizid handelte. Doch jetzt rudert die Polizei zurück. Denn die Ermittlungen haben ergeben, dass die junge Frau vermutlich Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Eine Tatverdächtige wurde festgenommen.

Niedersachsen: Polizei rudert zurück

Am frühen Montagmorgen (30. Juni) hatten Spaziergänger den leblosen Körper der Frau in einem Waldstück nahe Reinhausen entdeckt. Sofort rückten Einsatzkräfte an, sperrten das Gebiet im Reinhäuser Wald großräumig ab und leiteten Ermittlungen ein. Eine Obduktion noch am selben Tag ergab zunächst keine Hinweise auf Fremdeinwirkung. Die Beamten aus Niedersachsen hielten deshalb einen Suizid für wahrscheinlich.

Doch parallel begannen Ermittler des Zentralen Kriminaldienstes Göttingen, das persönliche Umfeld des Opfers genau unter die Lupe zu nehmen. Dabei kamen plötzlich neue, brisante Erkenntnisse ans Licht, wie die Polizei am Freitagabend (4. Juli) berichtet. Nach intensiver Spurenauswertung und Befragungen richtete sich der Verdacht gegen eine 23-jährige Frau aus der Samtgemeinde Gieboldehausen in Niedersachsen.

23-Jährige verhaftet

Mittlerweile ist klar: Die Ermittler gehen nicht mehr von einem Suizid aus, sondern von einem Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen spricht von einem dringenden Tatverdacht wegen Totschlags. Aus ermittlungstaktischen Gründen wollten Polizei und Staatsanwaltschaft bislang keine weiteren Details zu den Hintergründen bekanntgeben.



Am Donnerstagnachmittag (3. Juli) wurde die 23-Jährige festgenommen und dem Haftrichter am Amtsgericht Göttingen vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ dieser Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr. Seitdem sitzt die Beschuldigte in Untersuchungshaft.