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A2 bei Braunschweig: Rasante Verfolgungsfahrt! Nur SO kann die Polizei den Raser stoppen

Die Polizei hat einen Transporter auf der A2 ins Visier genommen. Und die Beamten sollten einen guten Riecher beweisen.

Rasante Szenen auf der A2 in Braunschweig! (Symbolbild)
© IMAGO / Rolf Kremming

A2: Das ist Deutschlands Ost-West-Achse

Interessante Fakten rund um die A2.

Rasante Szenen auf der A2 bei Braunschweig!

Die Polizei wollte in der Nacht zu Dienstag einen VW T6 kontrollieren – doch der Fahrer dachte gar nicht daran und raste den Beamten davon. Nur mit einer Sache konnte die Polizei den Mann noch stoppen.

A2 bei Braunschweig: Rasante Verfolgungsfahrt!

Zum ersten Mal aufgefallen ist der T6 den Beamten in Höhe der Anschlussstelle Braunschweig-Flughafen. Weil es immer wieder zu Diebstählen solch hochwertiger Fahrzeuge kommt, wollten die Beamten den Transporter kontrollieren.

Die Haltezeichen interessierten den Transporterfahrer allerdings herzlich wenig. Er drückte das Gaspedal durch und raste davon. An der Anschlussstelle Braunschweig-Ost kehrte er der Autobahn dann gänzlich den Rücken. Allerdings nicht, ohne der Polizei in die Falle zu tappen.

Die Beamten hatten dort nämlich einen so genannten Stopstick platziert, über den der Autofahrer dann bretterte. Und die Maßnahme hatte Erfolg. Schon kurze Zeit später konnte der Mann nicht mehr weiterfahren, weil die Reifen durch den Stopstick stark beschädigt wurden. So hatten die Beamten leichtes Spiel, den Mann in dem Wagen festzunehmen.

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Schnell wurde dann auch klar, warum der Fahrer einer Polizeikontrolle um jeden Preis entkommen wollte: Der 26-Jährige hatte den Transporter nämlich kurz vorher in Peine geklaut und ihm kurzerhand ein falsches Kennzeichen angebracht. Doch das war noch nicht alles.


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Der Mann war außerdem ohne Führerschein unterwegs und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Folge: Mehrere Strafverfahren wegen Bandendiebstahls und Hehlerei, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Urkundenfälschung und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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