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Braunschweig: Mann wirft Rollator aus dem Fenster – dann stoßen die Ermittler auf sein Geheimnis

Ein Mann hat mit einer Aktion für viel Aufsehen gesorgt. Das hätte er sich zwei Mal überlegen sollen. Warum, liest du hier.

Ein Mann hat einen Rollator aus dem Fenster geworfen und die Braunschweiger Polizei damit direkt auf seine Spur geführt! (Symbolbild)
© IMAGO / Jan Huebner

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Die Unterschiede erklären wir dir im Video.

Diese Aktion hatte sich ein 35-Jähriger aus Braunschweig wohl nicht gut überlegt.

Der Mann warf am Dienstagmorgen einen Rollator aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses am Heidberg. Klar, dass das eine Menge Aufsehen erregte und die Polizei auf den Plan rief. Und die hat den Mann jetzt noch wegen einer ganz anderen Sache im Visier.

Braunschweig: Aggressiver Mann sorgt für Aufsehen

Ein Anwohner rief am Dienstagmorgen um 9.33 Uhr die Polizei, weil so eben ein Rollator an seinem Fenster vorbeigeflogen war. Der hatte zuvor im Hausflur gestanden. Hinter der Aktion sollte ein 35-jähriger Anwohner stecken.

Die Polizei rückte an und klingelte bei dem Mann, der so gar keine Lust auf ein Gespräch mit den Beamten hatte. Wie sie dann berichten, öffnete der Mann bereits mit geballten Fäusten die Haustür. Er soll sehr aggressiv gewesen sein und wollte den Beamten die Tür direkt vor der Nase wieder zuschlagen.

Braunschweig: Polizei auf neuer Fährte

Doch nach kurzer Zeit habe sich der 35-Jährige beruhigen lassen und lies die Polizei sogar in seine Wohnung. Ein Glücksgriff für die Beamten, denn die entdeckten dort noch etwas ganz anderes. In der Wohnung lagen nämlich sowohl Marihuana-Blüten als auch Pfeifen offen rum. Und in einem Nebenraum entdeckten die Beamten dann auch noch ein Growzelt und geerntete Cannabispflanzen plus Dünger, einen Ventilator, Bewässerungsgeräte und Lichtleisten.


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Die Polizei hat alles einkassiert. Gegen den Mann wird jetzt also nicht nur wegen Sachbeschädigung ermittelt, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.