Veröffentlicht inBraunschweig

A39 bei Braunschweig: Gericht schiebt endgültig den Riegel vor! DAS wird es auf der Autobahn nicht geben

Jetzt herrscht Klarheit: Ein Gericht hat eine geplante Aktion auf der A39 bei Braunschweig endgültig untersagt. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.

© IMAGO/Smith

Unfall A39 / Salzgitter-Lichtenberg

Knallhart Urteil aus Lüneburg (Niedersachsen)! Am Dienstag (18. April) schob das Oberverwaltungsgericht (OVG) einer geplanten Demonstration auf der A39 bei Braunschweig endgültig den Riegel vor. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

An zwei Tagen wollten Aktivisten mit ihren Fahrrädern auf der A39 von Wolfsburg nach Braunschweig fahren. Mit der Aktion wollten sie gegen den geplanten Ausbau der Autobahn protestieren. Jetzt müssen sie sich nach einem Alternativprogramm umsehen.

A39 bei Braunschweig: Keine Demo am 30. April

Ursprünglich geplant war einmal Demos am 16. und am 30. April mit bis zu 500 Teilnehmern. Daraus wurde aber nichts. Vor dem OVG ging es nur noch um den 30. April.

Laut dem Oberverwaltungsgericht seien Demonstrationen auf Autobahnen möglich, aber nur im Ausnahmefall. Auch wenn es sich um dieselbe Straße handelt, auf der die Aktivisten radeln würden, wurde die Demo nicht zugelassen. Das Gericht argumentierte, dass die Sperrung der Straße zu mehr Unfällen führen könnte.

A39 bei Braunschweig: Ursprünglich gab es zwei Termine

Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht die Aktion untersagt. Die Stadt Braunschweig hatte eine Alternativroute vorgeschlagen, die die A39 immerhin kreutzte. Das schmeckte aber den Demonstranten nicht so wirklich und sie legten dagegen eine Beschwerde ein.


Mehr News:


In der Vergangenheit waren ähnliche Pläne schon mal untersagt worden. Im April 2022 gab es andererseits bereits einmal eine Fahrraddemo auf der A39, allerdings nur an einer Anschlussstelle bei Braunschweig. (dpa/rz)