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Braunschweig: Stadt beugt sich zugunsten Klima-Kleber – DAS darf die „Letzte Generation“ jetzt doch

Braunschweig beugt sich der Rechtsprechung – zugunsten der Klima-Kleber. Was die „Letzte Generation“ jetzt doch darf, liest du hier.

Braunschweig
© Letzte Generation

Das ist die „Letzte Generation“

Die Stadt Braunschweig hat sich der neusten Rechtsprechung gebeugt – und rudert mit ihrer Allgemeinverfügung gegen die Klima-Kleber der „Letzten Generation“ zurück.

Eigentlich sind im Braunschweiger Stadtgebiet unangemeldete Klima-Proteste verboten. Jetzt schränkt die Stadt die Verfügung allerdings ein.

Braunschweig: Was Klima-Kleber jetzt doch dürfen

Wie die Stadt schreibt, passe sie die Allgemeinverfügung aus dem Juli jetzt an. Bislang drohten Aktivisten satte Geldstrafen, wenn sie unangemeldet im Stadtgebiet unter freiem Himmel zum Beispiel festkleben (wir berichteten).

Doch die Verwaltung passt jetzt an, wo das Verbot tatsächlich gelten soll. Mit der angepassten Verfügung sind Blockaden auf denjenigen Straßen verboten, die für „Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind.“

Dabei kommt es auch darauf an, ob sich die Klima-Aktivisten festkleben, einbetonieren, anketten oder mit anderen Personen, durch ankleben oder zusammenketten, verbinden. Zu den betroffenen Straßen gehören zum Beispiel Autobahnen, wie die A2. Aber auch die Gliesmaroder Straße, die Celler Straße und der Hagenring und viele mehr (hier findest du die ganze Liste).

„Letzte Generation“ muss auf Kleber verzichten

Dabei ist wichtig, ob die Straßen Hauptanfahrtswege zu den Braunschweiger Krankenhäusern oder vierspurig sind. Außerdem dürfen blockierte Straßen keine Hauptstraßen sein, die Stadtteile erschließen. Auf dem Wilhelminischen Ring darf sich die „Letzte Generation“ auch nicht festkleben. Zufahrten zur Polizei und zu Rettungsdiensten sind außerdem Tabu.


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Mit der neuen Verfügung ist es für die Klima-Aktivisten außerdem möglich ohne kleben, festketten oder einbetonieren zu protestieren. Verboten sind ab sofort nur „besonders störungsintensive Versammlungsformen.“ Greifen die Aktivisten der „Letzten Generation“ doch wieder zum Kleber, droht ihnen weiterhin ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro.