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Braunschweig: Grausamer Vorwurf! Paar soll junge Frau in den Tod getrieben haben

Eine junge Frau bringt sich selbst um. Nun steht ein Paar vor Gericht, weil sie die Frau in den Tod getrieben haben sollen. Alles zu dem Fall liest du hier.

Braunschweig: Prozess wegen Nachstellung mit Todesfolge
© IMAGO/Zoonar

Mord oder Totschlag?

Das ist der juristische Unterschied

Ein Pärchen soll eine junge Frau über Monate gestalkt, belästigt und verfolgt haben. Das Ganze soll so weit gegangen sein, dass die Frau am Ende keinen anderen Ausweg gesehen haben soll, als sich selbst das Leben zu nehmen.

Jetzt muss sich das Pärchen vor dem Braunschweiger Landgericht für seine mutmaßlichen Taten verantworten.

Braunschweig: Stalking bis in den Tod?

So soll sich alles abgespielt haben: Eine Frau ist in einer Beziehung. Doch ihr Partner beginnt im Mai 2020 eine Affäre. Und damit beginnt ihr Martyrium. Der Fall, der ab Mittwoch (5. Februar) vor dem Braunschweiger Landgericht verhandelt wird, bereitet einem wirklich Gänsehaut. Angeklagt sind eine 20 Jahre Frau und ihr 24 Jahre alter Partner. Ihnen wird vorgeworfen, die 18-jährige Ex-Freundin des 24-Jährigen in den Selbstmord getrieben zu haben. Die beiden Angeklagten sollen zusammen beschlossen haben, dem späteren Opfer das Leben schwer zu machen, heißt es in der Anklageschrift.

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Dazu soll das Paar zum Beispiel eine Trauerkarte mit der Aufschrift „Herzliche Anteilnahme zur Trennung“ und einem selbst verfassten Text geschrieben und diese in den Briefkasten der jungen Frau geworfen haben. Darüber hinaus habe die 20-jährige Angeklagte die Geschädigte diverse Male über die sozialen Medien kontaktiert, heißt es in der Anklage. Erst im August 2021 habe sich der heute 24-Jährige offiziell von seiner Ex. Doch Ruhe habe die junge Frau nicht gefunden.

Braunschweig: Junge Frau springt vor Zug

Fast täglich sei der 24-jährige Angeklagte an dem Wohnhaus der Geschädigten vorbeigefahren, um sei einzuschüchtern, so die Anklage. Abgespielt haben soll sich das Ganze in Hahausen im Landkreis Goslar. Darüber hinaus sollen die beiden Angeklagten seit Ende August 2021 die Geschädigte immer wieder mit unterdrückter Nummer angerufen haben. Die Anrufe seien nachts und so häufig gewesen, dass das spätere Opfer nicht mehr habe schlafen können.

Außerdem soll der 24-jährige Angeklagte die junge Frau mehrfach mit seinem Auto überholt haben und dann rechts rangefahren sein – um sie dann wiederum vorbeifahren zu lassen. Diese Schikane gipfelte laut Anklage Anfang November 2022. An diesem Tag sollen die Angeklagten der 18-Jährigen auf ihrer Laufstrecke aufgelauert haben, um mit ihrem Auto stark zu beschleunigen und erst kurz vor ihr abzubremsen. Damit sie glaubte, gleich überfahren zu werden. Nach dieser Aktion soll es einen heftigen Streit gegeben haben, das spätere Opfer soll das Ganze gefilmt haben.


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Nur vier Tage danach scheint die junge Frau keinen Ausweg mehr gesehen zu haben, als ihr Leben zu beenden. Sie habe sich nahe ihres Elternhauses das Leben genommen – indem sie vor einen Zug gesprungen ist. Für den Prozess sind 14 Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang April fallen. Für Nachstellung mit Todesfolge sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.

Anmerkung der Redaktion:

Zum Schutz der betroffenen Angehörigen berichten wir üblicherweise nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit – zum Beispiel dann, wenn der Vorfall in der Öffentlichkeit stattfindet, Zugausfälle verursacht oder zu Straßensperrungen führt.

Wer unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leidet oder jemanden kennt, der daran leidet, kann sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/111-0-111 und 0800/111-0222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.