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Harz: Urteil im „Mord ohne Leiche“! So lange muss der Angeklagte hinter Gitter

Harz: Urteil im „Mord ohne Leiche“! So lange muss der Angeklagte hinter Gitter

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Der 51-jährige Bundespolizist soll laut Staatsanwaltschaft seinen engen Freund Karsten M. aus dem Harz umgebracht haben. Motiv: Eifersucht. Foto: IMAGO / Die Videomanufaktur

„Mord ohne Leiche„ – Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Braunschweig/Goslar. 

Im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ im Harz ist das Urteil gefallen.

Schuldig! Der Angeklagte aus dem Harz muss hinter Gitter…

Harz: Angeklagter im Fall Karsten M. verurteilt

Der Angeklagte im Prozess muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 51-jährigen Mann am Dienstag wegen Mordes. Nach sieben Monaten Beweisaufnahme sah die Strafkammer die Schuld des Bundespolizisten als erwiesen an, obwohl bisher keine Leiche gefunden wurde. Der Verbleib des langjährigen Freundes ist weiter ungeklärt.

Im April 2021 soll der Angeklagte seinen 51 Jahre alten Freund in dessen Garten in Liebenburg (Landkreis Goslar) angegriffen haben. Sein stark blutendes Opfer soll er mit dessen Kleintransporter weggefahren haben. Das Auto wurde zwar am ehemaligen Holländischen Pavillon in Hannover gefunden, von der Leiche fehlt aber jede Spur.

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Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Tatverdächtige aus einer langjährigen Affäre endlich eine offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau eingehen. Die Frau zeigte aber keine Bereitschaft, ihren Mann zu verlassen. „Er stand dem Zusammenleben im Weg und musste weg„, sagte einer der Richter in der Urteilsbegründung.

Ermittler fanden eine Blutlache auf der Terrasse, blutige Schleifspuren und die kaputte Brille des Vermissten. Auch im Wagen-Inneren fanden sich erhebliche Blutansammlungen. Die Kammer gehe aufgrund weiterer Indizien davon aus, dass der Familienvater nicht mehr lebt.

Harz: Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten lebenslang

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten neben der lebenslangen Freiheitsstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch vom Mordvorwurf erreichen. Der Angeklagte selbst schwieg während des kompletten Verfahrens. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, es ist noch Revision möglich. (dpa)