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Helmstedt: Mann (48) soll heimtückischen Mord begangen haben – Verteidigung fordert Freispruch

Helmstedt: Mann (48) soll heimtückischen Mord begangen haben – Verteidigung fordert Freispruch

Landgericht Braunschweig Mord Helmstedt
Das Landgericht Braunschweig. Hier wird derzeit ein Mordprozess verhandelt. Zur Tat war es vor zehn Jahren in Helmstedt gekommen. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Helmstedt/Braunschweig. 

Fast zehn Jahre ist es her, dass ein 42-Jähriger in Helmstedt gewaltsam ermordet worden ist. Nun hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Tatverdächtigen lebenslange Haft gefordert.

Die Anklage wirft dem 48-Jährigen einen heimtückischen Mord aus Habgier vor, wie ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig mitteilte. Die Verteidigung beantragte demzufolge im Gegensatz dazu einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten.

Mord in Helmstedt: Angeklagter macht Fehler

Dem Mann wird vorgeworfen, im Dezember 2011 in Helmstedt einen Bekannten ermordet zu haben. Der Prozess wurde nach so langer Zeit möglich, weil der Beschuldigte im vergangenen Jahr bei Aussagen als Zeuge plötzlich Täterwissen preisgab.

Der 48-Jährige war schon kurz nach der Tat als Verdächtiger in den Fokus der Ermittler geraten, genug Beweise hatte es zu dem Zeitpunkt aber nicht gegeben, so dass das Verfahren eingestellt worden war.

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Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:

  • Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
  • Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
  • Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
  • Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger

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Angeklagter macht entscheidenden Fehler

Nach Angaben des Gerichtssprechers gab er damals – knapp neun Jahre nach der Tat – zu, doch in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein.

Zum Prozessauftakt stritt der Angeklagte die Tat allerdings ab. Das Urteil soll am kommenden Dienstag fallen. (fb/dpa)