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Corona-Regeln in Niedersachsen seit dem 10. Januar: Das musst du jetzt wissen!

Corona-Regeln in Niedersachsen seit dem 10. Januar: Das musst du jetzt wissen!

Corona-Niedersachsen
Corona in Niedersachsen: Die Kontaktregelungen für Eltern mit Kleinkindern wurden noch einmal angepasst. (Symbolbild) Foto: dpa / Bernd Wüstneck

Hannover. 

Die Corona-Regeln in Niedersachsen und den anderen Bundesländern wurden verlängert, teilweise sogar verschärft.

Noch bis mindestens zum 31. Januar bleibt das öffentliche Leben in Niedersachsen weitgehend heruntergefahren. Ab Sonntag, 10. Januar gelten die neuen Corona-Regeln. Dabei wird unter anderem die Zahl der Personen, die du treffen darfst, noch einmal reduziert. Hier findest du alle Regeln im Überblick.

Corona-Regeln in Niedersachsen im Überblick

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal einer weiteren Person erlaubt.
  • Es gelten aber Ausnahmen für Babys und Kleinkinder: Kinder bis drei Jahre dürfen bei Kontakten einer Betreuungsperson, etwa einem Elternteil, dabei sein. Eine Mutter oder ein Vater mit Baby darf also die Großeltern besuchen oder mit einer anderen Mutter oder einem anderen Vater mit Baby spazieren gehen. Als Begründung hieß es, dass kleine Kinder ununterbrochen betreut werden müssen.

15-KILOMETER-REGELUNG

  • In Hotspots mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 kann der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden. Dieser darf nur vorliegen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Stand 6. Januar weist jedoch keine Kommune in Niedersachsen einen entsprechenden Inzidenzwert vor. >> Hier kannst du den Radius für deinen Wohnort checken!

SCHULEN UND KITAS

  • Schulen und Kitas bleiben größtenteils bis Ende Januar dicht. Abschlussklassen können jedoch weiter in die Schulen gehen, in weiterführenden Schulen gibt es seit dem 11. Januar digitalen Unterricht.
  • In der ersten Woche nur für Abschlussklassen das sogenannte Szenario B mit Wechselunterricht in geteilten Klassen, alle anderen sollen auf Distanz unterrichtet werden.
  • Von der zweiten Woche an gibt es bis Ende Januar auch für Grundschüler Wechselunterricht.
  • Außerdem müssen die Schulen für die Jahrgänge 1 bis 6 eine Notbetreuung anbieten.

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KINDERBETREUUNG

  • 2021 gibt es für jedes Elternteil zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld, für Alleinerziehende 20.

EINZELHANDEL

  • So wie bisher dürfen lediglich Läden geöffnet bleiben, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Das betrifft Lebensmittel-Einzelhändler wie Aldi, Lidl und Co,, Wochenmärkte, Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken.

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MASKENPFLICHT

  • Die Maskenpflicht gilt weiterhin in allen Bereichen, in denen man mit anderen Menschen auf engem Raum über eine gewisse Zeit in Kontakt kommt. Dabei ist es egal, ob das drinnen oder draußen ist.

AM ARBEITSPLATZ

  • Arbeitgeber werden gebeten, Home-Office zu ermöglichen oder Betriebsferien zu geben.
  • Kantinen bleiben geschlossen, „wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen“.
  • Am Arbeitsplatz gilt Maskenpflicht. Einzige Ausnahmen: Du kannst den Abstand von 1,5 Metern zu deinen Kollegen einhalten oder du kannst deine Arbeit mit Mund-Nasen-Schutz nicht vernünftig nachgehen.

Erfolg der verschärften Corona-Maßnahmen erst in zwei Wochen sichtbar

Ob die verschärften Maßnahmen und das Voranschreiten der Impfungen am Ende dazu beitragen, die Inzidenzen in Niedersachsen zu senken, wird sich allerdings frühestens in etwa 14 Tagen zeigen.

Diese Zeitspanne wird von Experten angegeben, wenn es darum geht, die Wirksamkeit neuer Maßnahmen zu bewerten. (dav, mit dpa)