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Ostern in Niedersachsen: Was erlaubt ist – und was nicht

Ostern in Niedersachsen: Was erlaubt ist – und was nicht

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Was ist an Ostern in Niedersachsen erlaubt, und was nicht? HIER findest du eine Übersicht. (Symbolbild) Foto: IMAGO / MedienServiceMüller

Niedersachsen. 

Es ist das zweite Ostern, das wir in Niedersachsen und auf der ganzen Welt in Zeiten der Corona-Pandemie erleben. In den vergangenen Tagen wurden einige Maßnahmen nochmals verschärft.

Doch was darfst du an Ostern in Niedersachsen noch – und was ist verboten? Hier findest du eine Übersicht.

Neue Corona-Maßnahmen in Niedersachsen an Ostern

In dieser Woche sind in Niedersachsen die neuen Corona-Regeln in Kraft getreten. Diese könnten auch die Osterplanungen einschränken. Die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen hat jetzt aufgrund der rasant steigenden Neuinfektionen Regeln für nächtliche Ausgangssperren in Hotspots erlassen. In einigen Teilen der Region haben sie bereits gegriffen, so zum Beispiel im Landkreis Peine, Landkreis Gifhorn, Salzgitter und Wolfsburg.

Wann haben Geschäfte an Ostern in Niedersachsen geöffnet?

Bund und Länder hatten ursprünglich vergangene Woche beschlossen, die „Notbremse“ zu ziehen und alle Bundesländer in einen „Osterlockdown“ zu bringen. Da der geplante „Osterlockdown“ jedoch gleich vergangene Woche gekippt wurde, dürfen Supermärkte und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs am Gründonnerstag und am Ostersamstag in Niedersachsen geöffnet haben.

+++Die aktuelle Corona-Lage in Niedersachsen+++

Wie viele Personen darfst du an Ostern treffen?

In Niedersachsen sind aktuell Zusammenkünfte an Ostern erlaubt – allerdings nur sehr eingeschränkt. Ein Haushalt darf sich lediglich mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren treffen.

Über die Osterfeiertage dürfen sich laut der neuen Verordnung keine Gruppen bilden – auch nicht, wenn Abstände eingehalten werden. Und das trotz frühlingshafter Temperaturen. In der Zeit vom 2. April bis zum Ablauf des 5. April sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, heißt es in der Corona-Verordnung.

Verschärfte Kontrollen an beliebten Ausflugszielen

Deshalb appelliert die Landesregierung an Bürger, über die Osterferien möglichst zu Hause zu bleiben und Orte zu meiden, an denen viele Menschen zusammenkommen. Es wurde bereits angekündigt, dass Polizei und Ordnungsämter die Kontrollen rund um touristische Ziele über Ostern verstärken werden. So zum Beispiel in Hannover am Steinhuder Meer oder am Maschsee.

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Wie sieht es mit Reisen aus?

Bund und Länder appellieren weiterhin, auf nicht notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Das gilt auch für Niedersachsen. Abgesehen von der geltenden Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien, Passagieren und Crews Tests vor dem Rückflug. Zusätzlich sollen keine weiteren Ausweitung der Flüge während der Osterferien stattfinden. (mbe)