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Ausgangssperre in Niedersachsen: Diese Kommunen und Städte sind betroffen

Ausgangssperre in Niedersachsen: Diese Kommunen und Städte sind betroffen

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Menschenleere Straßen sind am Abend in der Innestadt zu sehen. Angesichts hoher Corona-Neuinfektionszahlen hat der Landkreis Gifhorn eine Ausgangssperre und ein weitreichendes Kontaktverbot verhängt. Foto: Bodo Marks/dpa

Hannover. 

Die mit den neuen bundeseinheitlichen Corona-Beschränkungen festgelegten nächtlichen Ausgangssperren greifen seit Samstag in 17 von 45 niedersächsischen Landkreisen und Großstädten.

Dies ergibt eine Auswertung der Sieben-Tages-Inzidenz nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI), die dafür anstelle der Länderdaten künftig herangezogen werden. Wegen Meldeverzögerungen an das RKI weichen die Corona-Daten voneinander ab.

Weder die Landesregierung noch das Gesundheitsministerium in Hannover verfügten am Freitag zunächst über eine Auflistung, wo die Ausgangssperren nach der Bundes-Notbremse greifen.

+++ Alle aktuellen Infos zu Corona in Niedersachsen liest du hier +++

Dreimal Corona-Inzidenz über 100 = Ausgangssperre

Für Landkreise, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten seit Samstag Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Bis Mitternacht darf man sich noch allein an der frischen Luft bewegen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab.

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Folgende Kreise und Städte sind von der Ausgangssperre betroffen

Nach Auswertung der RKI-Daten sind unter anderem die Region Hannover, Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel und Wolfsburg betroffen.

  • Cloppenburg
  • Delmenhorst
  • Emsland
  • Grafschaft Bentheim
  • Helmstedt
  • Nienburg
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Peine
  • Schaumburg
  • Stade
  • Vechta
  • Wolfenbüttel
  • die Region Hannover
  • sowie die Städte Osnabrück, Salzgitter und Wolfsburg

Auch im Landkreis Gifhorn hat die Ausgangssperre weiter Bestand; am Montag soll über das weiter Vorgehen entschieden werden. (dpa/mb)