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Kommunalwahlen in Niedersachsen: Zettel-Chaos! Wie funktioniert die Wahl überhaupt?

Kommunalwahlen in Niedersachsen: Zettel-Chaos! Wie funktioniert die Wahl überhaupt?

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Den Wähler erwartet bei den Kommunalwahlen 2021 einmal mehr ein Wust an Papier. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Eibner
  • Bei den Kommunalwahlen geht es für die Niedersachsen um die Probleme vor Ort.
  • Doch… Wer wählt eigentlich was?
  • Und, was hat es mit den unterschiedlichen Stimmen auf sich?

Hannover. 

Kommunalwahlen

wie die in Niedersachsen sind keine Landtags- und erst recht keine Bundestagswahlen. Hier geht es nicht um das große Ganze, sondern um die Probleme vor der eigenen Haustür.

Ein Problem: Im Wahllokal oder bei der Briefwahl zur Kommunalwahl in Niedersachsen kann wegen der ganzen Zettel schnell der Überblick verloren gehen. Denn: Am 12. September werden nicht nur flächendeckend die Räte in Städten, Gemeinden und Kreisen gewählt, sondern auch zahlreiche Landräte und Bürgermeister.

Kommunalwahlen in Niedersachsen: Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind bei den Kommunalwahlen insgesamt knapp 6,5 Millionen Menschen. Dazu gehören sowohl Deutsche als auch rund 316.800 EU-Bürger. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet, also den Kommunen haben. Rund 375.000 Erstwähler sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Seit inzwischen 25 Jahren liegt das Mindestwahlalter in Niedersachsen auf kommunaler Ebene bei 16 Jahren.

Kommunalwahlen in Niedersachsen: Was wird gewählt?

Gewählt werden rund 2.100 kommunale Vertretungen – im Fokus stehen die Kreistage und Räte der acht kreisfreien Städte. Darüber hinaus werden die Räte von 905 kreisangehörigen Gemeinden sowie 128 Samtgemeinden neu bestimmt. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden auch über die Zusammensetzung von 1.027 Bezirks- und Ortsräten. Das geht aus Angaben der Landeswahlleitung hervor, an denen sich im Einzelnen noch Abweichungen ergeben können.

In rund 280 Kommunen werden zudem Landräte oder Bürgermeister direkt gewählt. In elf Städten finden Oberbürgermeisterwahlen statt, darunter in Braunschweig und Wolfsburg. In 21 Landkreisen werden Landräte und in der Region Hannover ein Regionspräsident oder eine Regionspräsidentin gewählt.

Kommunalwahlen in Niedersachsen: Wer tritt an?

Es bewerben sich nach ersten Angaben der niedersächsischen Landeswahlleitung insgesamt 71.225 Kandidaten. 14.973 gehören einer der vielen Wählergruppen an, 456 gehen als Einzelbewerber ins Rennen. Die meisten Kandidaten werden jedoch von den 26 zugelassenen Parteien entsandt.

Kommunalwahlen in Niedersachsen: Wie wird gewählt?

Alle Sitze der Parlamente werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Die Wähler können insgesamt drei gleichwertige Stimmen auf die Parteien, Wählergruppen sowie deren einzelne Kandidaten vergeben. Je mehr Stimmanteile eine Partei oder einer ihrer Kandidaten erhält, umso mehr Sitze werden ihr in dem jeweiligen Parlament zugesprochen.

Anders geht es bei den Direktwahlen zu. Dort geht es um Ämter, die nach dem Prinzip der Mehrheitswahl verteilt werden. Die Wähler haben hier nur eine Stimme. Ein Kandidat muss mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, um die Wahl zu gewinnen. Sollte niemand diese Mehrheit erreichen, gehen die beiden Kandidaten oder Kandidatinnen mit den meisten erreichten Stimmen in die Stichwahl.

Kommunalwahlen in Niedersachsen: Wie kann ich meine Stimmen aufteilen?

Jede Partei und Gruppe steht sowohl mit einer Gesamtliste als auch mit einer Reihe einzelner Kandidaten auf dem Wahlzettel. Die drei gleichwertigen Stimmen können völlig beliebig auf die Parteien, die Listen und die Kandidaten verteilt werden. So können die Wähler etwa zwei Kreuze bei der Gesamtliste einer Partei machen und das dritte neben den Direktkandidaten einer anderen Partei setzen. Am Ende wird dann ausgezählt. Ein vereinfachtes Beispiel:

Eine Partei hat insgesamt 100 Stimmen erhalten. 60 davon entfallen auf die Gesamtliste, 40 weitere auf die einzelnen Kandidaten der Partei. Entsprechend werden auch die Sitze im Parlament aufgeteilt, die die Partei insgesamt erlangen konnte. 60 Prozent der Sitze für diese Partei werden also über die Liste gefüllt.

Die Direktkandidaten müssen sich die übrigen 40 Prozent der Sitze untereinander aufteilen – je nachdem, wer von ihnen die meisten Stimmen sammeln konnte. Auf diese Weise kann auch ein Bewerber einen Sitz bekommen, der auf der Gesamtliste weit hinten stand, aber viele Stimmen als Direktkandidat sammeln konnte. (dpa/red)