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Niedersachsen verschärft Corona-Abwehrregeln auf 2G – Weil: „Lockdown für Ungeimpfte“

Niedersachsen verschärft Corona-Abwehrregeln auf 2G – Weil: „Lockdown für Ungeimpfte“

Stephan Weil Corona Verordnung

Niedersachsen verschärft Corona-Abwehrregeln auf 2G – Weil: „Lockdown für Ungeimpfte“

Niedersachsen verschärft Corona-Abwehrregeln auf 2G – Weil: „Lockdown für Ungeimpfte“

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Hannover. 

Niedersachsen

verschärft seine Corona-Abwehrregeln, um der bedrohlich steigenden Zahl von Infektionen und Erkrankungen Herr zu werden.

„In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bei der Vorstellung einer neuen Corona-Verordnung.

Niedersachsen verschärft Corona-Abwehrregeln auf 2G

Sie soll ab Mittwoch gelten und lässt an öffentlichen Orten fast nur noch geimpfte oder von Corona genesene Personen zu (2G-Regel). Dies betrifft Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport, den Friseurbesuch wie die Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage müssen auch Geimpfte und Genesene an vielen Orten zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus).

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Corona in Niedersachsen: Weil spricht von „Lockdown für Ungeimpfte“

Die Maßnahmen kämen einem „Lockdown für Ungeimpfte“ gleich, sagte Weil in Hannover. Für Ungeimpfte bedeute 2G starke Einschränkungen. „Der Weg aus der Krise, aus der Pandemie bleibt das Impfen“, riet Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Bis Jahresende sollten im Land weitere 2,8 Millionen Impfungen gegen das Virus verabreicht werden. Dabei gehe es um Impfungen zur Auffrischung (Booster) wie um Erstimpfungen.

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Wie in anderen Bundesländern greifen auch in Niedersachsen die Warnstufen künftig schneller. Mit einer Hospitalisierungsinzidenz von 5,7 lag das Land am Dienstag in Warnstufe 1 und nur noch knapp unter der Warnstufe 2, die ab 6,0 gelten soll. Gerechnet wird dabei, wie viele von 100.000 Menschen in einer Woche an Covid-19 erkrankt in eine Klinik kommen.

Weitere Faktoren bei der Verhängung der Warnstufen bleiben die Inzidenz bestätigter Neuinfektionen und die Beanspruchung von Intensivbetten durch Corona-Patienten. Zu Dienstag legte die Sieben-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen auf 180,1 zu (Montag: 174,3). Die Intensivbettenquote betrug 7,8 Prozent, was ebenfalls Warnstufe 1 bedeutet.

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Corona in Niedersachsen: Schüler müssen Maske tragen

An den Schulen müssen alle Schüler im Unterricht an ihrem Platz eine Maske tragen, auch wieder die Grundschüler der ersten und zweiten Klasse. Mehrtägige Klassenfahrten würden bis Ende des Schulhalbjahres verboten, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). „Wir steuern auf eine mehr als ernste Situation zu“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). Er kündigte zugleich weitere Finanzhilfen des Landes an, zum Beispiel 55 Millionen Euro für Modernisierungen in gastronomischen Betrieben.

Die oppositionelle FDP lobte, dass die Landesregierung von pauschalen Corona-Maßnahmen zu einem differenzierten Vorgehen übergegangen sei. „In der aktuellen Infektionslage ist es richtig, 2G auszuweiten“, sagte Fraktionschef Stefan Birkner. „Die vierte Corona-Welle rast in vollem Tempo“, sagte die Grünen-Fraktionschefin Julia Hamburg. „Die heute angekündigten Maßnahmen werden nicht reichen, um die Welle wirksam einzudämmen.“ Es müsse verstärkt getestet werden. Das Impfen sei in Niedersachsen immer noch zu kompliziert.

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Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung in Niedersachsen:

Was bedeuten die Verschärfungen im Alltag, zum Beispiel für einen Restaurantbesuch?

In der Theorie könnte in Niedersachsen jedermann im Restaurant essen, wenn es denn noch irgendwo eine niedrige Infektionsrate gäbe und keine Warnstufe. Praktisch herrscht im ganzen Land Warnstufe 1. Also dürfen in den Gastraum nur Geimpfte und Genesene (2G). Ungeimpfte dürften mit einem aktuellen negativen Test draußen sitzen. Bei Warnstufe 2 gilt auch draußen 2G, und ein Ungeimpfter hat keine Chance mehr. Drinnen gilt dann sogar 2G plus, die Geimpften und Getesteten müssen einen negativen Test vorweisen.

Auch die Maskenpflicht wird von Stufe zu Stufe strenger. Verschärfungen nach diesem System sieht die Verordnung für viele Lebensbereiche vor – für den Besuch beim Friseur, die Übernachtung im Hotel, beim Sport oder in einem Konzert. Eine große Veränderung im Alltag ist auch, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz 3G gilt – also geimpft, genesen oder getestet.

Sind diese Auflagen schon das Ende der Fahnenstange?

Einen Bestandsschutz für Veranstaltungen gibt es nicht mehr. Es könnte sein, dass bereits genehmigte Veranstaltungen abgesagt werden. Für die höchste Warnstufe 3 sind viele Maßnahmen noch nicht ausgearbeitet. Sie werden sich Weil zufolge am neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes orientieren. Der Landtag könnte gebeten werden, eine epidemische Notlage festzustellen.

Was ändert sich für die Schulen?

Bislang brauchten die ABC-Schützen in der ersten oder zweiten Klasse keine Masken im Unterricht zu tragen – nun gilt die Maskenpflicht für alle Klassenstufen. In den Schulen soll nach Angaben von Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) auch wieder viel mehr vor Ort getestet werden. Alle das hat das Ziel, Kitas und Schulen möglichst offen zu halten.

Was bedeuten die neuen Auflagen für die Weihnachtszeit?

In Niedersachsen dürfen Weihnachtsmärkte stattfinden – anders als in anderen Bundesländern und anders als im vergangenen Jahr. Aber alle Besucher müssen mindestens eine medizinische Maske tragen, bei Warnstufe 2 oder 3 in einer Region sogar eine FFP2-Maske. Nur zum Essen oder Trinken darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

Der Handel wird weniger umsetzen als sonst zu Weihnachten, für die Gastronomie fallen viele Weihnachtsfeiern aus, Schausteller erleiden Verluste. Diese Mindereinnahmen sollen zum Teil durch Finanzhilfen aufgefangen werden, wie Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) ankündigte.

Und Gesundheitsministerin Daniela Behrens erinnerte daran, dass Schnelltests nicht immer aussagekräftig sind. Wer zu Weihnachten gefährdete Menschen treffen wolle, zum Beispiel die Großeltern, der sollte auch als Geimpfter vorher einen zuverlässigen PCR-Test machen. (dpa/red)