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Corona in Niedersachsen: Die neuen Lockerungen kurz und knackig – DAS gilt seit Freitag

Corona in Niedersachsen: Die neuen Lockerungen kurz und knackig – DAS gilt seit Freitag

Corona in Niedersachsen

Corona in Niedersachsen: Die neuen Lockerungen kurz und knackig – DAS gilt seit Freitag

Corona in Niedersachsen: Die neuen Lockerungen kurz und knackig – DAS gilt seit Freitag

Lauterbach warnt vor "Freedom Day" in Deutschland

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnt vor einem "Freedom Day" mit dem Ende der Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland. Deutschland müsse vorsichtiger sein als andere Länder, weil mehr ältere Menschen nicht geimpft seien, sagte er in Berlin.

Hannover. 

Niedersachsen

lockert sich weiter. Ab Freitag gelten in Niedersachsen neue Corona-Regeln.

Auch, wenn der Ukraine-Krieg derzeit alles in den Schatten stellt. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei!

Wir haben für dich hier ganz kurz und knackig das Wichtigste zu den neuen Corona-Regeln in Niedersachsen zusammengefasst. Sie gelten seit Freitag, 4. März. Erstmal bis zum 19. März. Danach soll ja noch mehr gelockert werden.

Corona in Niedersachsen: Lockerungen! Diese Regeln gelten

Kontakte

  • Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig
  • Feierlichkeiten in der Gastronomie oder organisierte Veranstaltungen unterliegen den dortigen Regelungen (3G, Maske bis zum Sitzplatz)

Für Personen ohne Covid-Impfschutz (nicht geimpft) bzw. ohne Genesenen-Status gilt:

  • Zusammenkünfte sind auf Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt
  • Nicht zusammen lebende Paare gelten dabei als ein Haushalt
  • Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten
  • Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet

Gastronomie

  • 3G-Regel in der Innengastronomie
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz

Hotels & Co.

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars & Co.

  • 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich
  • Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen und draußen bis zum Sitzplatz, daher auch beim Tanzen

Körpernahe Dienstleistungen

  • FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss

Einzelhandel

  • FFP2-Maskenpflicht drinnen
  • Keine Maske auf Wochenmärkten

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Kulturveranstaltungen & Co.

  • 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Nutzung von Sportanlagen

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • 3G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)

  • 2G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • Drinnen: Abstandsmaßnahmen bei sitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze, sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung
  • Personenkapazität: drinnen bis 60 % (max. 6.000), draußen bis 75 % (max. 25.000)
  • Bei freiwilliger Beschränkung des Zutritts auf 2Gplus Kapazität drinnen 75 %, draußen 100 % (keine Personenobergrenzen)

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • FFP2-Maskenpflicht

Besuche in Heimen und Einrichtungen

für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

  • ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
  • keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
  • einfache Maske (z. B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren

Kitas

  • Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
  • Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren

Schulen

  • Testnachweis an Schultagen (3 x pro Woche), (ausgenommen „Geboosterte“)
  • Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (inkl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maske

(red/ck)