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Flughafen Hannover: Mann bucht Traum-Urlaub in Ägypten – doch eine Nachricht ändert alles

Auf Sonne, Strand und Meer hat sich ein Mann aus Niedersachsen sehr gefreut. Nach dem Abflug vom Flughafen Hannover beginnt jedoch das Drama.

wesentlich früher als gedacht landete ein Mann aus Niedersachsen wieder am Flughafen Hannover. (Archivbild)
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Sonne, Strand und das rote Meer: Auf diese Aussichten hat sich ein Mann aus Niedersachsen sehr gefreut. Nach dem Abflug vom Flughafen Hannover beginnt jedoch das Drama.

Warum der Reisende am Ende eine ganze Woche früher als geplant wieder am Flughafen Hannover landen musste, liest du hier.

Flughafen Hannover: Traum-Urlaub nimmt ein jähes Ende

Es sollte alles so schön sein. Vier Wochen wollte ein Urlauber aus Niedersachsen in Ägypten verbringen. Er buchte eine Pauschalreise. Doch eine Nachricht des Reiseveranstalters TUI machte ihm einen Strich durch die Rechnung.

Denn der Veranstalter teilte dem Mann per Mail mit, dass er seine Reise sieben Tage früher als geplant beenden soll. Sein Rückflug sei vorverlegt worden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet, dass der Mann direkt geantwortet habe, dass er mit dieser Änderung nicht einverstanden sei. Auf Nachfrage dann die Antwort von TUI, „dass der Flug aufgrund der aktuellen kritischen Situation im Zielgebiet verlegt wird.“ Eine Reisewarnung habe jedoch nicht bestanden.

Und es kommt noch schlimmer. Als der Urlauber nach seiner Rückkehr schließlich TUI aufforderte, den Reisepreis anteilig zu erstatten, verwies diese auf die Fluggesellschaft Air Cairo. Diese habe schließlich den Flugbetrieb eingestellt, TUI sehe sich nicht in der Verantwortung.

Pauschalreisende müssen auf ihre Rechte bestehen

Zu viel für den Mann. Er wendet sich hilfesuchend an die Verbraucherzentrale Niedersachsen, die sich dem Fall direkt annimmt. „Hier besteht ganz klar ein Reisemangel. Im Falle einer Pauschalreise muss dann der Veranstalter – also die TUI – dafür aufkommen“, erklärt eine Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale.

Und weiter: „ Eine so erhebliche Änderung der Abflugzeit um sieben Tage bedeutet für Verbraucher natürlich auch nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Daher halten wir neben der Reisepreisminderung einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 50 Prozent des Tagesreisepreises für jeden Tag, an dem für den Betroffenen kein Urlaub mehr möglich war, für angemessen.“ Zudem sei es absolut verbraucherunfreundlich, Kunden so hängen zu lassen und an die Fluggesellschaft zu verweisen.

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Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, egal ob Hin- oder Rückflug einer Pauschalreise, bei Änderungen der Flugzeiten auf das eigene Recht zu bestehen. „Hierfür haben Verbraucher insgesamt zwei Jahre nach Reiseende Zeit.“ Wichtig sei jedoch, den Reisemangel innerhalb von vier Wochen nach der Reise dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen und sich seine Rechte vorzubehalten.


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Der Hilferuf des Niedersachsen hatte schließlich Erfolg. Dem Urlauber wurden die verlorenen sieben Tage erstattet. Er bekam 470 Euro zurück. Der Schadensersatz wurde allerdings zurückgewiesen. Damit wird der Urlauber wohl vor Gericht ziehen müssen.