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Waffen für Extremisten? Niedersächsische Behörden in der Zwickmühle

Extremisten in Niedersachsen dürfen trotz brisanter Einstufung weiterhin legal Waffen besitzen. Neue Zahlen sorgen für Aufsehen.

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In Niedersachsen besitzen 27 als Extremisten eingestufte Personen eine Waffenbesitzkarte – und damit legal Schusswaffen. Diese Waffenbesitzkarte erlaubt es, Waffen verschlossen aufzubewahren, nicht aber sie öffentlich zu tragen.

Laut Innenministerium handelt es sich bei den meisten Besitzern um Rechtsextremisten.

Niedersachsen: Zahlen sorgen für Aufsehen

Zusätzlich verfügen 47 Extremisten in Niedersachsen über einen kleinen Waffenschein, das teilte das niedersächsische Innenministerium auf Anfrage des NDR mit. Damit dürfen sie Schreckschuss-, Signalwaffen und Abwehrsprays führen. Insgesamt besitzen in Niedersachsen laut Ministerium 74 als extremistisch eingestufte Personen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Stand der Zahlen ist Juni 2025.

Wie viele Waffen genau sich in Händen dieser 74 Personen befinden, ist unbekannt. Das Innenministerium betont, dass dazu eine händische Auswertung nötig wäre. Da mehrere Waffen auf einer Karte stehen können, lässt sich die Anzahl nicht einfach berechnen. Trotzdem habe das Innenministerium einen Blick aus die Situation.

Entzug der Erlaubnis schwierig

Von den 27 Besitzern der Waffenbesitzkarten sind laut Innenministerium 21 Rechtsextremisten. Drei von ihnen gehören zu den sogenannten Reichsbürgern. Je eine Karte wird dem islamistischen Spektrum sowie dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet. Eine weitere Person fällt unter die Kategorie „Sonstige“. Auch sie besitzt eine Waffenbesitzkarte in Niedersachsen. Laut einer Umfrage von NDR und WDR sind bundesweit mindestens 2.500 Schusswaffen bei Extremisten registriert. Davon entfallen 1.765 auf Rechtsextreme, Reichsbürger, Neonazis und radikale Querdenker. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen – nur elf Bundesländer machten vollständige Angaben.

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Der Entzug von Waffenbesitzkarten ist in Niedersachsen nicht einfach. Die Waffenbehörden müssen laut Innenministerium über die Unzuverlässigkeit jeweils im Einzelfall entscheiden. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes fließt mit ein. Doch: „Eine Speicherung beim Verfassungsschutz führt jedoch nicht automatisch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.“


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