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Deutsche Bahn: Nach nächstem Streik-Hammer – DB erhebt Anklage gegen GDL

Jetzt wird es der Deutschen Bahn zu bunt. Nachdem die GDL für Dienstag (12. März) einen Warnstreik ankündigte, erhebt die DB nun Anklage.

© IMAGO/HMB-Media

GDL-Streik: Diese Rechte haben Bahn-Reisende

Die Lokführer sind in ihren bislang längsten Streik getreten - diesmal sollen die Arbeitsniederlegungen ganze sechs Tage dauern. AFP erklärt, welche Rechte Bahn-Reisende haben.

Nur einen Tag vor dem angekündigten Streik der GDL klagt jetzt die Deutsche Bahn. Sie will gerichtlich gegen das Vorhaben der Lokführergewerkschaft vorgehen. Könnte der Konzern somit den bevorstehenden Warnstreik am Dienstag (12. März) noch stoppen?

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Deutsche Bahn klagt gegen GDL

Die Deutsche Bahn hat vor dem Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt – gegen den Arbeitskampf der Lokführergewerkschaft GDL. Sie will den am Dienstag bevorstehenden Streik gerichtlich stoppen lassen. Das teilte der Konzern am Montag mit.


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Die GDL hatte am Wochenende den nun sechsten Warnstreik angekündigt. Dieser soll am Dienstag um 2.00 Uhr starten und am Mittwoch um dieselbe Uhrzeit enden. Er betrifft den Personenverkehr. Bereits am Montag startet der Streik im Güterverkehr. Los geht es um 18 Uhr für 24 Stunden.

Deutsche Bahn hat genug

„Die Deutsche Bahn (DB) kritisiert das Vorgehen der GDL aufs Schärfste und hat nun Rechtsmittel eingelegt, um den Streik noch zu stoppen“, so der Konzern am Montag. „Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung hat die DB heute Vormittag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht.“ Die „viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden“ sei für die Fahrgäste eine „blanke Zumutung“.


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Die kurze Vorlaufzeit hatte Gewerkschaftschef Claus Weselsky bereits angekündigt, um noch mehr Druck auf die Arbeitgeber auszuüben (>>hier mehr dazu). Vorher hatte man der Bahn zumindest 48 Stunden gegeben, um einen Notfahrplan auszutüfteln. Jetzt nicht mehr! Und nach Weselskys Ultimatum kam die nächste Streikankündigung prompt und knapp.

Doch wird die Klage der Bahn dagegen nun fruchten? Das Arbeitsgericht Frankfurt will sich noch im Laufe des Montags beraten. Beim letzten Mal hatte es nicht geklappt. Bei zwei Instanzen war die DB gescheitert. Sollte diesmal kein Erfolg in Sicht sein, könnten zu Ostern schon die nächsten Streiks anstehen. Das hatte Weselsky zumindest nicht ausgeschlossen (mit dpa).