Veröffentlicht inVermischtes

Verkehr: Neue Regel für Autofahrer ab Juli 2024 – DAS wird in deinem Wagen Pflicht

Autofahrer müssen aufpassen, denn ab Juli wird eine neue Regel Pflicht. Wer gegen sie verstößt, kassiert eine hone Geldstrafe.

Verkehr
© IMAGO/wolterfoto

Verkehrsschild mit rotem Auto: Wer das übersieht, zahlt 70 Euro Strafe

Beim Überholen innen- und außerorts gibt es einige Dinge zu beachten. Besonders für Motorräder und Fahrräder sind Überholvorgänge oft gefährlich. Erfahre im Video, welches neue Verkehrsschild hier Abhilfe schaffen soll.

Jetzt wird es ernst für Autofahrer! Laut Statistischem Bundesamt sind 2023 bei Unfällen im Verkehr 2.830 Menschen ums Leben gekommen. 2022 waren es sogar 42 Personen mehr. Noch immer ist jeder Tote im Verkehr einer zu viel. Deshalb sollen neue Regelungen und Gesetze das Fahren sicherer machen.

Eine von ihnen wird schon ab Juli gültig, dann kommen Autofahrer nicht mehr drumherum. Dabei wurde diese EU-Verordnung schon im November 2019 veröffentlicht. Im Anschluss legte die EU vier Zeitstufen fest (A bis D), an denen die neuen Regeln greifen sollen. Ein Stichtag für den Verkehr ist dabei der 7. Juli 2024.

Neue Regel für Autofahrer ab Juli

Ab diesem Datum werden Rückfahr-Assistenten verpflichtend. Die sollen „Zusammenstöße mit hinter dem Fahrzeug befindlichen Personen und Objekten“ verhindern, wie das Bundesverkehrsministerium schreibt. Bei „allen neuen Fahrzeugtypen“ gilt der 7. Juli in Zeitstufe C, bei „allen Erstzulassungen“ gilt der Termin in Zeitstufe B.

Neben dem Rückfahr-Assistenten gelten weitere Pflichten für alle neuen Fahrzeugtypen, aber immerhin erst ab 2026. Für Erstzulassungen greifen sie zum Januar 2029. Dann kommen weitere elektronische und digitale Hilfstechnik dazu, die Pflicht in der EU sind, so beispielsweise ein Notfall-Spurhalte-Assistent, ein Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers oder Kollisionswarnsysteme beim Abbiegen.


Mehr News:


Wer keinen Rückfahr-Assistent hat, muss blechen

Und wer ab dem Sommer keinen Rückfahr-Assistenten nachweisen kann, muss blechen. Laut Bußgeldkatalog sind dann wegen „Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen“ 35 Euro fällig. Teurer wird es, wenn der Fahrer „beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet“. Dann sind satte 80 Euro fällig, plus noch ein Punkt in Flensburg. Keine guten Aussichten also…