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„Hallo Niedersachsen“: Nach Kita-Horror – Erzieherin vor Gericht schuldig gesprochen

Die „Hallo Niedersachsen“ Ausgabe vom Donnerstag (21. März) schockiert. Nach dem absoluten Kita-Horror wird eine Erzieherin schuldig gesprochen.

hallo niedersachsen
© imago/Bernhard Classen

Das ist der NDR

In diesem Video stellen wir dir den Norddeutschen Rundfunk vor.

Kindertagesstädten, hier wird gelacht, gespielt, gelernt und die ersten Freundschaften geschlossen. Die Kleinen könne herumtollen und ihre ersten Abenteuer erleben. Und die Eltern sind erleichtert, dass sie ihre Kinder gut aufgehoben wissen, Arbeiten gehen oder einfach ein bisschen Zeit für sich haben können.

Doch dabei spielt Vertrauen eine große Rolle: die Eltern vertrauen den Betreuern ihre Kinder an, sie vertrauen darauf, dass sie gut auf ihre Sprösslinge aufpassen und sich gut um sie sorgen. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass dieses Vertrauen gebrochen wird; dass manche Kita-Mitarbeiter ihren Job nicht so ausführen, wie sie es sollten. So auch in dem Fall, über den „Hallo Niedersachsen“ am Donnerstag (21. März) berichtet hat.

„Hallo Niedersachsen“ berichtet über Kita-Horror

Worum es am Donnerstag in der NDR-Sendung „Hallo Niedersachsen“ geht, dürfte besonders Eltern die Zornesröte ins Gesicht treiben. Es geht um eine 44-jährige Erzieherin einer katholischen Kindertagesstätte. Was sie zwei Kindern angetan haben soll, schockiert.

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„Hallo Niedersachsen“ berichtet davon, dass die 44-Jährige zwischen Septmber 2021 und Juli 2022 Kinder fünf Mal zum Essen gezwungen haben soll. In der Mittagspause habe sie die Kinder, die zu diesem Zeitpunkt zwischen einem und drei Jahren alt gewesen waren, daran gehindert haben, vom Tisch aufzustehen. Dann habe sie den Kopf der Kinder gehalten und ihnen Essen in den Mund gestopft. Doch leider war das auch noch nicht alles.

Die Kita-Mitarbeiterin soll ein weiteres Kind eingeserrt haben. Dieses habe gequengelt. Also soll sie es in einen Garderobenraum gebracht und die Tür geschlossen haben. Sie habe gewusst, dass das Kind die Tür alleine nicht öffnen kann. Erst einige Minuten später soll sie das Kind aus seinem Gefängnis befreit haben.

Mitarbeiterin darf trotz Anklage weiter in Kita arbeiten

Laut „Hallo Niedersachsen“ ist es etwa ein Jahr her, dass Strafanzeige gegen die Kita-Mitarbeiterin aus dem Landreis Göttngen erstattet wurde. Die katholische Kindertagesstätte hat die 44-Jährige dann auch erstmal freigestellt. Doch aus Personalmangel wurde die sie wieder eingestellt, trotz laufender Ermittlungen und einem Verfahren am Hals.

Dass das den Eltern der Kinder aus der katholischen Kita gar nicht gefiel, überrascht wohl kaum. Sie zogen vor Gericht – und das mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Göttingen handelte sofort – man habe eine weitere Beeinträchtigungen des Kinderwohls nicht ausschließen können. Also wurde die Erzieherin erneut freigestellt, so „Hallo Niedersachsen“.

Amtsgericht spricht Erzieherin schudig

Der Fall ging schließlich vors Amtsgericht Duderstadt. „Hallo Niedersachsen“ berichtet am Donnerstag davon, dass das Gericht entschieden hat: die Erzieherin ist schuldig. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Erzieherin fünf Mal Kinder mit Gewalt zum Essen gezwungen hatte. Die 44-Jährge wurde ebenfalls wegen Freiheitsentzug schuldig gesprochen.


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Der Richter verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 4.400 Euro zu 110 Tagessätze je 40 Euro. Laut „Hallo Niedersachsen“ haben die Nebenkläger zusätzlich Berufsverbot für die 44 Jährige gefordert. Dies lehnte das Gericht jedoch ab. Der psychisch belastende Prozess und das resultierende Medien-Echo würden ausreichen, dass die Angeklagte sich nicht noch einmal so verhalten würde, so der Richter. In den nächsten sieben Tagen kann die Erzieherin noch Revision gegen das Utreil einlegen.