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Verkehr: Hier sollten Autofahrer bei Regelverstößen ganz genau aufpassen – sonst ist das Auto weg

Verkehrsregeln können sich je nach Land stark unterscheiden – ebenso die Strafen, wenn man sie nicht beachtet.

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Wer am Verkehr teilnimmt, sollte auch die Regeln kennen. Das ist klar. Doch weißt du auch, wie die Verkehrsregeln in Österreich, der Schweiz oder Polen aussehen? Wahrscheinlich nicht. Aber was machst du, wenn du einmal in einem der Nachbarländer hinters Steuer musst?

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Verkehr: In diesen Ländern ist dein Auto schneller weg, als du denkst

Nicht nur in Deutschland gelten strenge Regeln für den Verkehr, auch im Ausland. Wer an der Grenze zu den Nachbarländern lebt oder gerne mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich darum im Vorhinein darüber informieren, welche Regeln dort gelten.


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Hier werden Vergehen teils noch härter geahndet als in Deutschland. Über fette Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen müssen Urlauber sogar mit dem Verlust ihres Fahrzeugs rechnen. Bisher waren da vor allem die Schweiz, Italien und Dänemark rigoros. Doch jetzt greifen auch Österreich und Polen härter durch – vor allem gegen Raser und Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss fahren.

Verkehr: Auto weg ab 0,5 Promille

Alkohol am Steuer oder zu viel auf dem Tacho wird in vielen europäischen Ländern ab einem gewissen Schwellenwert damit bestraft, dass das Auto eingezogen und danach auch versteigert wird. In Italien etwa ist der fahrbare Untersatz ab 1,5 Promille weg. Dazu kommt eine Geldstrafe von 1.500 Euro und im Extremfall sogar eine einjährige Haftstrafe. Ähnliches gilt auch beim Fahren unter Drogeneinfluss. Motorradfahrer verlieren aber auch schnell ihr Bike, wenn sie keinen Helm tragen, der der ECE-Verordnung 22 entspricht.


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Österreich geht nun ebenfalls härter gegen Raser vor. Wer einmal 80 Stundenkilometer innerorts oder 90 Stundenkilometer außerorts zu schnell fährt, der kann auch sein Auto verlieren. Für Wiederholungstäter reichen sogar 60 beziehungsweise 70 Stundenkilometer aus.

Und in Polen können Fahrzeuge sogar schon ab 0,5 Promille beschlagnahmt werden, solange der Fahrer unter dem Einfluss des Alkohols einen Unfall verursacht. Und wer innerhalb von zwei Jahren mehrfach auffällt, muss mit der gleichen Konsequenz rechnen. Übrigens: In der Schweiz können auf diese Weise sogar Miet-, Leasing- oder Firmenautos eingezogen werden.