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Rewe, Lidl & Co. setzen gnadenlose Regel durch – jeder Kunde sollte sie kennen

Bei Rewe, Lidl und Co. gelten viele Regeln, die die meisten Kunden auch nach Jahren noch nicht kennen. Hier ist eine davon.

lidl rewe
© IMAGO / Martin Wagner

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Das ist bestimmt jedem schon einmal beim Einkauf bei Rewe, Lidl und Co. passiert, sicher auch dir. Hektisch schiebst du deinen Einkaufswagen durch die Regalreihen und zack bist du auch schon irgendwo angestoßen, ein Glas fällt aus dem Regal und zerdeppert klirrend auf dem Fliesenboden.

Mies, aber nur halb so schlimm, würden viele Kunden denken. Doch tatsächlich ist das eine deutlich heiklere Angelegenheit als sie vermuten würden. Denn eine schon lange geltende Regel besagt, dass du bei Rewe, Lidl und Co. jetzt für den Schaden aufkommen muss.

Rewe, Lidl & Co: Diese Regel sollten Kunden kennen

Laut Verbraucherzentrale müssen Kunden für beschädigte Waren im Supermarkt zahlen, sollten sie für die Schäden verantwortlich sein. Geht zum Beispiel ein Glas Gurken zu Bruch, weil es fallen gelassen wurde, wird der Kunde selbst zur Kasse gebeten. Allerdings müssen Kunden dann nur den Einkaufs- und nicht den Verkaufspreis zahlen. Dennoch dürfte das für die Betroffenen sehr ärgerlich sein.


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Jetzt kommt aber erste einmal eine Entwarnung. Denn die wenigsten Supermärkte verlangen wirklich Geld für beschädigte Waren. Die meisten zeigen sich dann sehr kulant und stellen die Schäden nicht in Rechnung. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Rewe, Lidl & Co: Wer zahlt im Zweifelsfall?

Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt Rewe den Regelfall. „Grundsätzlich gilt: Fällt Kundinnen versehentlich etwas aus dem Regal und die Ware wird dabei beschädigt, muss rein rechtlich der Einkaufswert ersetzt werden – in der Regel durch die Haftpflicht.“ Doch jetzt kommt der Clou: „In der Praxis sind die Märkte aber angehalten, kulant zu reagieren, also auf eine Entschädigung zu verzichten. Vor allem dann, wenn der Schaden gering ist und nicht leichtsinnig riskiert wurde.“



Von Lidl heißt es: „Lidl-Kunden müssen bei einer versehentlichen Beschädigung, wie das Fallenlassen eines Artikels, das Produkt nicht bezahlen. Unsere Filialkollegen können bei einem Missgeschick gerne angesprochen werden. Sie übernehmen die Beseitigung.“

Die Betonung liegt hier allerdings auf dem Wort „versehentlich“. Bei vorsätzlicher Beschädigung verhält es sich natürlich anders. Diese kann mitunter auch zu einer Anzeige und zu erheblichen rechtlichen Folgen führen. Aber das ist bekanntlich nicht nur bei Supermärkten oder Discountern der Fall.