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Aldi, Kaufland und Co.: Neues EU-Gesetz sorgt für drastische Änderungen – viele Produkte betroffen

Unsere Liebslings-Läden wie Aldi, Kaufland und Co. sind uns ans Herz gewachsen – doch wehe, es ändert sich was. Das ist aber nun der Fall.

Aldi, Kaufland und Co.: Drastische Änderungen dank EU-Gesetz.
© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Aldi-Kunde öffnet Käse und bekommt das Grauen

Ein Aldi-Kunde entdeckte etwas in einer Käse-Packung. Er hatte schon ein Stück gegessen.

Eigentlich sind wir Menschen doch Gewohnheitstiere. Am besten soll alles so bleiben, wie es ist und wie es schon immer war. Das gilt auch für unseren Einkauf bei Aldi, Kaufland und Co. Doch da macht uns die Europäische Union (EU) nun einen fetten Strich durch die Rechnung.

Denn diese drastischen Änderungen betreffen jede Menge Produkte in unseren Lieblings-Discountern und -Supermärkten wie Aldi, Kaufland und Co. Doch was wird sich nun bald verändern?

Aldi, Kaufland und Co.: Neue EU-Regeln greifen drastisch in den Alltag ein

Viele Menschen mögen keine Veränderungen in ihrem gewohnten Alltag. Das ist auch beim Einkauf bei Aldi, Kaufland und anderen Discountern und Supermärkten der Fall. Aber manchmal haben Neuerungen auch etwas Gutes. Zum Beispiel bei den neuen Vorschriften der EU in Bezug auf die Kennzeichnung und Herstellung von Lebensmitteln. Sie sollen für mehr Transparenz sorgen und besser vor Lebensmittelbetrug schützen, heißt es bei „chip.de“.

Hierbei geht es vor allem um beliebte Produkte wie Honig, Fruchtsäfte und Konfitüren. Die neuen Regeln sollen bis zum Sommer 2026 in Kraft treten.

Bei Honigmischungen müssen dann auf dem Etikett die verschiedenen Herkunftsländer inklusive deren Anteil stehen. Aber hierfür reichen die vier größten Anteilsgeber, wenn sie denn mehr als die Hälfte der Honigmischung ausmachen.

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Weitere Neuerungen bei Fruchtsäften und Konfitüren

Auch Fruchtsäfte bei Aldi, Kaufland und Co. müssen demnächst deutlicher gekennzeichnet sein. Zuckerfreie Säfte – also diejenigen mit einem Zuckergehalt von mindestens 30 Prozent unter den üblichen Säften – werden dann beispielsweise in drei Kategorie eingeteilt: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“.

Bei Konfitüren besagen die neuen EU-Regeln, dass sie je Kilogramm mindestens 450 Gramm Obst enthalten müssen. Das klingt im Großen Ganzen doch nach recht verbraucherfreundlichen neuen Regeln.

Welches neue Kassen-System bei Aldi selbst Mitarbeiter ausrasten lässt, liest du hier.