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Lotto: Paar holt den Hauptgewinn – kurz darauf verlieren sie fast die ganze Summe!

Ein Paar knackte den Lotto-Jackpot. Doch sie sahen vom Geld keinen Cent. Grund war die Vergangenheit des Mannes.

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Jeden Tag hoffen viele Menschen darauf: Einmal im Lotto gewinnen und groß abräumen. Schließlich kann man sich damit nicht nur den einen oder anderen Urlaubswunsch erfüllen, sondern auch andere schöne Dinge kaufen.

Auch ein Ehepaar aus der Schweiz konnte sich mächtig freuen: Sie hatten 100.000 Franken (105.949,00 Euro) gewonnen. Doch das Glück währte nur kurz. Denn von dem Geld bleibt am Ende nur ein Bruchteil übrig. Schuld daran war die Vergangenheit des Mannes.

Lotto: Paar gewinnt 100.000 Franken – das Glück währt nur kurz

Regelmäßig nehmen die beiden an der Schweizer Romande (Loro) teil und hoffen auf das große Lotto-Glück. Und Ende März war es dann so weit: Als das Paar gemeinsam in der Nähe der Kantonshauptstadt Delémont das Kratzfeld von einigen Rubbellosen öffneten, konnten sie ihr Glück kaum fassen.

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Eines der Lose entpuppte sich nämlich als Hauptgewinn – und so gewannen die beiden 100.000 Franken. „Wir haben beide vor Aufregung gezittert“, erzählten sie dem „Le Quotidien Jurassien“. Nach einigen Sekunden des Glücks beschloss das Paar, dass der Mann seinen Namen und seine Bankverbindung auf die Rückseite des Loses schreiben sollte. Den Gewinn wollten sie nach der Auszahlung unter sich aufteilen.

Schulden-Ärger zerstört Lotto-Glück

Doch dazu kam es nicht. Denn die Loro-Verantwortlichen stellten fest, dass der Lotto-Gewinner nach eigenen Angaben seit 2019 90.000 Franken (95.000 Euro) Sozialhilfe bezog. Und wie es das Gesetz vorsieht, darf diese nach geltendem Recht zuerst auf das Geld zugreifen. Am Ende bleiben also mit 10.000 Franken nur noch zehn Prozent des ursprünglichen Gewinns übrig.


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Und es gibt noch einen weiteren Haken: Die Schulden des Mannes waren zwar beglichen, doch die Frau ging leer aus. Denn auf der Rückseite des Lottoscheins stand nur der Name des Mannes. Hätten beide ihre Bankverbindung und ihren Namen eingetragen, wäre der Gewinn hälftig geteilt worden.