Zu schnell gefahren, mit dem Handy am Steuer erwischt worden oder über eine rote Ampel gerauscht? Für solche Vergehen im Straßenverkehr musst du mit einem Bußgeld und – je nach Vergehen – auch mit Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Dort sitzt das Kraftfahrtbundesamt.
In Namen dieser Behörde erhalten aktuell zahlreiche Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer Bußgeld-Bescheide per E-Mail. Darin wird dann der angebliche Verstoß genannt und der Betroffene aufgefordert, ein Formular auszufüllen oder direkt die Strafe zu zahlen. Doch Vorsicht!
Experte: „Schmeiß diesen Bußgeld-Bescheid direkt weg“
Der bekannte Verbraucherschützer Ron Perduss formuliert es in unserer Reihe „DER WESTEN klärt auf“ ganz deutlich: „Wenn du Post bekommst vom Kraftfahrtbundesamt mit einem Bußgeld-Bescheid, weil du zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren bist, dann schmeiß diesen Bußgeld-Bescheid direkt weg und zahle die Strafe auf keinen Fall. Dahinter steckt nämlich eine krasse Abzock-Masche!“
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Eine Abzock-Masche von einem Bundesamt? Ja, genau! Und die Behörde warnt sogar selbst davor, wie Ron Perduss weiter ausführt: „Es gehen E-Mails ‚rum mit Bußgeld-Bescheiden.“ Die Abzocke stecke im Anhang: „Entweder verbirgt sich dort eine Schad-Software oder ein Überweisungsformular, das das Geld aber nicht an eine Behörde transferiert, sondern an Betrüger.“ Einzelheiten erläutert Ron Perduss in dem Video, das hier in diesem Artikel eingebaut ist.
Vorsicht! Kraftfahrtbundesamt verschickt auch echte Bescheide
Doch jetzt heißt es noch einmal: Vorsicht! Zwar kannst du diese betrügerischen Bußgeld-Bescheide getrost löschen. Doch tatsächlich kann es passieren, dass dir das Kraftfahrtbundesamt schreibt und dass du tatsächlich Geld bezahlen musst. Dann passiert das Ganze aber nicht per E-Mail, sondern klassisch per Post.
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Wenn du nämlich wegen tatsächlicher Verstöße im Straßen-Verkehr zu viele Punkte im Fahreignungsregister angesammelt hast, ist die Behörde dazu verpflichtet, dich anzuschreiben. Wer schon vier Punkte auf dem Konto hat, wird schriftlich ermahnt. Bei sechs Punkten folgt eine Verwarnung. Beides ist mit einer Gebühr in Höhe von jeweils 25 Euro kostenpflichtig. Nach einigen Jahren verfallen Punkte auch wieder. Bei insgesamt acht Punkten ist aber erst einmal Schluss. Dann wird dein Führerschein – in der Fachsprache „Fahrerlaubnis“ genannt – eingezogen.
Übrigens: Wer schon einige echte Bußgelder zahlen musste und/oder Punkte in Flensburg kassiert hat, kann den aktuellen Stand kostenlos beim Kraftfahrtbundesamt erfragen. Entweder durch einen Antrag vor Ort, schriftlich per Post oder online. Letzteres funktioniert, wenn man einen Personalausweis mit Online-Funktion nutzt. Telefonisch ist eine Auskunft nicht möglich, erklärt der ADAC. Denn man müsse seine Identität nachweisen.
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Ron Perduss (mehr als 325.000 Follower auf Social Media) zählt zu den gefragtesten Experten für Finanz- und Verbraucherthemen in Deutschland. In unserer Video-Reihe „DER WESTEN klärt auf“ verrät dir der ausgebildete Bankkaufmann und mehrfach ausgezeichnete Journalist, wie du Geld sparst, zu deinem Recht kommst, deine Gesundheit schützt oder üblen Tricks und Täuschungen aus dem Weg gehst. Ob beim Online-Shopping, auf dem Kreuzfahrt-Schiff, im Supermarkt, bei der Urlaubsbuchung oder eben auch bei Bußgeldern im Straßen-Verkehr.
(mit dpa)