Sie gehört im Urlaub an der Ostsee dazu wie der Sand am Meer: Die Kurtaxe ist bei vielen Ostsee-Gemeinden obligatorisch.
Doch das wollen nicht alle akzeptieren. Ein Mann zog wegen der Touristen-Abgabe jetzt vor Gericht – und bekam sogar Recht! Doch das ändert offenbar nichts, wie unser Partnerportal „Moin.de“ berichtet.
Urlaub an der Ostsee: Ärger um Kurtaxe
Demnach habe das Amt Barth für die Gemeinden Pruchten, Fuhlendorf und Saal an der Ostsee eine Kurtaxe von zwei Euro pro Kopf eingetrieben. Das war René Kröger (40) ein Dorn im Auge. Und zwar so sehr, dass der Gemeinderat in der Ostsee-Gemeinde Fuhlendorf gerichtlich dagegen vorgegangen ist.
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Krögers Vorwurf: Fuhlendorf erfülle gar nicht die Voraussetzungen dafür, eine Kurtaxe zu verlangen. Das gehe aus einer Satzung hervor, die die Gemeinde selbst verfasst habe. Vor Gericht bekam der Ankläger nun Recht!
Aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern geht hervor, dass Fuhlendorf die Kurtaxe nicht hätte erheben dürfen. Müssen Urlauber in der Ostsee-Gemeinde zukünftig also keine Kurtaxe mehr zahlen oder können womöglich sogar ihr Geld zurückbekommen?
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Urteil lässt Spielraum für Kurtaxe
Die Antwort lautet wohl: nein! Zwar war die Kurtaxe aufgrund einer fehlerhaften Satzung unrechtmäßig. Das Gericht erlaubt allerdings nun, die Satzung nachträglich zu korrigieren. Und damit bleibt alles beim Alten!
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Für René Kröger ist das Vorgehen skandalös. Der junge Gemeinderat prangert an, dass viele der Gemeindesitzungen hinter verschlossenen Türen stattfinden: „Die Einwohner können sich nur mit einbringen, wenn sie auch informiert werden“, so Kröger im Interview mit „Moin.de“. Wie er zukünftig mit der Kurtaxe umgehen wolle und welcher Schikane er sich nach eigenen Angaben ausgesetzt sieht, erfährst du hier bei „Moin.de„.