Dass man ein fettes Bußgeld nicht nur im Straßenverkehr kassieren kann, ist den meisten wohl bekannt. So kannst du auch dafür finanziell belangt werden, wenn du beispielsweise deinen Müll falsch entsorgst. Ja, sogar beim Blumenpflanzen kannst du einiges falsch machen!
Damit der Balkon daheim auch etwas hergibt, hübschen ihn viele von uns mit Blumen auf. Doch dass die bunten Pflanzen nicht nur gut aussehen, sondern auch für jede Menge Ärger sorgen können, berichtet jetzt das Online-Portal „infranken“.
Bußgeld: Das müssen Blumen-Freunde jetzt wissen
Mieter und Eigentümer müssen sich beim Blumenpflanzen an Regeln halten. Vor dem Amtsgericht (AG) München wurde darüber gestritten, ob die Blumenkästen am Balkongeländer nach außen hängen dürfen. Wie ist das Blumenkasten-Urteil ausgegangen?
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Die Eigentümerversammlung hatte für alle Wohnungen mit Balkonen beschlossen, dass die Blumenkästen nur noch nach innen aufgehängt werden dürfen. Eine Wohnungseigentümerin war damit alles andere als einverstanden – und zog deswegen vor Gericht!
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Das hat das AG München jetzt entschieden
Die Eigentümergemeinschaft argumentierte damit, dass sechs schwere Blumenkästen aus Keramik nicht ausreichend befestigt und zum Beispiel gegen Starkregen abgesichert waren. So würden Passanten in Gefahr gebracht werden. Und auch über das ständige Überlaufen und das damit einhergehende Verfärben an der Fassade ärgerte sich die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Jetzt hat das AG München entschieden – und zwar zugunsten der WEG! Individuelle Interessen müssen zum Schutz der Gemeinschaft und zur Wahrung eines einheitlichen Erscheinungsbildes hintenangestellt werden – die Frau, die klagte, zog also den Kürzeren.
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Bußgeld droht!
In manchen Fällen können auch Bußgelder für die unzureichende Befestigung oder für das Anbringen von Blumenkästen in unzulässigen Bereichen verhängt werden.