Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nur vier von zahlreichen Gründen, weswegen ein Bußgeld verhängt werden könnte.
Doch nicht nur im Verkehr kann man wegen Fehlverhalten bestraft werden, sondern auch wegen seines Kindes. Deshalb müssen Eltern jetzt ordentlich auf ihre Sprösslinge aufpassen, sonst könnte es teuer werden. Müsstest auch du bald tief in den Geldbeutel greifen?
Bußgeld für Schulschwänzer: Zahl der Verfahren steigt
Der Grund ist jedoch nicht freches Verhalten im Restaurant oder Schreien im Supermarkt, sondern Schulschwänzen. Klar, Schule ist nicht immer spannend. Kommen dann noch Probleme mit Klassenkameraden oder dem Schulstoff hinzu, ist die Versuchung groß, die Schule zu schwänzen. Doch nur wenigen ist bewusst, dass unentschuldigtes Fehlen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
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Das Erschreckende: Die Zahl der Schulpflichtverletzungen steigt bundesweit stark an. So verzeichnete beispielsweise Thüringen allein in Erfurt 57 Prozent mehr Verfahren. Hinzu kommt: Jeder zehnte verlässt dort inzwischen die Schule ohne Abschluss. Auch Nürnberg (2880 Verfahren, +21 Prozent) und Hamburg (1736 Verfahren, +18 Prozent in 2 Jahren) melden steigende Zahlen. Hessen kommt auf rund 5000 Fälle pro Jahr. Am stärksten war jedoch der Anstieg in NRW: Dort erhöhten sich die Zahlen um 45 Prozent in fünf Jahren.
HIER musst du nichts zahlen – trotz schwänzen
Doch wie hoch ist das Bußgeld für Schulschwänzer bzw. für ihre Eltern, die meist die Kosten übernehmen müssen? Das hängt zunächst einmal vom Bundesland ab. So müssen Wiederholungstäter in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, dem Saarland und NRW mit bis zu 1.000 Euro Strafe rechnen.
In Sachsen sind 1.250 Euro möglich, in Thüringen und Rheinland-Pfalz 1.500 Euro. In Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern können es laut dem „Bußgeldkatalog 2025“ sogar bis zu 2.500 Euro sein.
Wichtig zu wissen ist: Bußgelder werden erst verhängt, wenn Lehrkräfte und Schulleitungen bei Dauerverweigerern keine andere Handhabe mehr sehen. Und nicht jedem droht das XXL-Bußgeld. Grundsätzlich gilt in Deutschland nämlich, dass Schüler nach der Einschulung mindestens neun Jahre die Schule besuchen müssen.
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Wenn sie diese Zeit erfolgreich hinter sich gebracht haben, erhalten sie den mittleren Schulabschluss. Danach haben die Jugendlichen die Möglichkeit, die Schule weiterhin zu besuchen und beispielsweise ihr Abitur zu machen. Dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet. Sprich: Es droht kein Bußgeld.