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Rewe-Kunde fällt auf Ladendieb rein – die Quittung zahlt er

Eigentlich war ein Rewe-Kunde in Begleitung seines Freundes einkaufen. Doch nach dem Einkauf sieht er sich mit einem Hausverbot konfrontiert.

© IMAGO/onemorepicture

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Nicht erst mit der Einführung der SB-Kassen unterliegen Rewe-Kunden bei ihrem Einkauf strengen Diebstahls-Regeln, die besser nicht missachtet werden sollten. Den kalten Atem des Gesetzes bekam jetzt nämlich auch ein Kunde zu spüren, der noch nicht mal etwas im Supermarkt einkaufen wollte.

Auf Reddit berichtete er dieser Tage, dass er eigentlich nur einen Freund begleitete, der bei Rewe seinen Einkauf erledigen wollte. Doch als beide vom Ladendetektiv nach hinten geführt wurden, nahm das Drama seinen Lauf.

Rewe-Kunde kassiert deutschlandweites Hausverbot

Denn was dem Begleiter scheinbar entgangen war, die Videoaufnahmen aus der Rewe-Filiale aber eindeutig belegten: Sein Freund hatte einige Artikel in seine Tasche gesteckt und diese an der Kasse nicht ausgepackt, um sie zu bezahlen. „Das Ding ist: Ich habe davon gar nichts mitbekommen. Ich wusste nicht, dass er was geklaut hat, ich war ziemlich neben der Spur, weil ich nur zu Besuch in der Stadt bin, um meine Mutter im Krankenhaus zu besuchen, ich hab überhaupt nicht drauf geachtet, was mein Freund gemacht hat“, berichtete der verzweifelte Rewe-Kunde kürzlich bei „Reddit“.

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Während sein Freund eine Anzeige und ein Hausverbot bei der Supermarkt-Kette kassierte, wurde auch sein Begleiter zur Verantwortung gezogen. „Erst wollte der Ladendetektiv mir das Gleiche geben, weil ich ‚Mittäter‘ bin. Nach etwas diskutieren habe ich jetzt ’nur‘ ein Jahr lang deutschlandweit Hausverbot bei Rewe.“ Doch kann er dagegen etwas unternehmen?

Rewe wird deutlich

Viele Kunden sind sich unter dem „Reddit“-Beitrag einig, dass ein Hausverbot auch grundlos erfolgen kann und die strikte Maßnahme demnach Hand und Fuß hat. Aber stimmt das?



Diese Redaktion hat bei Rewe nachgehakt, doch hier heißt es lediglich: „Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Rechtsauskünfte geben.“ Laut Recherchen haben Supermärkte und Discounter aber aufgrund des „Hausrechts“ durchaus die Berechtigung, Kunden ein Hausverbot zu erteilen, auch wenn dieses juristisch nicht belegt wurde. Im Zweifel sollten sich Kunden, die sich zu Unrecht beschuldigt fühlen, einen Anwalt aufsuchen oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.