Whatsapp ist der beliebteste Messenger-Dienst der Deutschen. Über ihn versenden Millionen Nutzer täglich Text- oder Sprachnachrichten sowie Fotos, Videos und andere Dateien.
Nutzer müssen sich dabei jedoch regelmäßig auf Neuerungen gefasst machen, denn das Unternehmen führt regelmäßig Updates durch. Eine neue Whatsapp-Funktion sorgt jetzt für Angst bei Usern, denn es geht um ihre persönliche Daten.
Neue Whatsapp-Funktion sorgt für Angst
Meta hat seine eigenen KI-Services nach einiger Verzögerung nun auch in Deutschland für Facebook, Instagram und Whatsapp eingeführt. Im Falle von Whatsapp erscheint sie als blauer Kreis am rechten Bildschirmrand, der zunächst für Verwirrung sorgte (>>> hier mehr dazu erfahren).
+++ Whatsapp löst nerviges Problem – Nutzer sollten sich diese neue Funktion merken +++
Darüber können Nutzer mit der Meta-KI chatten – quasi genauso wie mit ChatGPT. Die Meta-KI dient als Alltagshelfer und kann bei Whatsapp Fragen beantworten und bei Anleitungen oder Problemen helfen. Eine neue Funktion bezüglich des Chatbots sorgt jetzt allerdings für Wirbel und Angst, denn Meta möchte persönliche Daten für die Verbesserung der KI verwenden.
Um diese Daten geht es
Verwendet werden wohl ausschließlich öffentliche Informationen, sodass private Whatsapp-Chats grundsätzlich nicht von Meta genutzt werden.
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„Sobald Sie in WhatsApp jedoch mit ‚Meta AI‘ kommunizieren oder in einen Gruppenchat integrieren, sind diese Teile der Kommunikation mit „Meta AI“ nicht mehr Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit ‚öffentlich‘“, schreibt die Verbraucherzentrale. Nachrichten und Anfragen, die Nutzer an den Chatbot richten, können also in das Training von Metas Künstlicher Intelligenz einfließen. Doch auf was greift Meta sonst noch zu?
Whatsapp: Vorsicht vor neuer Funktion
Nach Angaben von Meta gehören folgende Informationen zu den öffentlichen Informationen:
- Name,
- Facebook- und Instagram-Benutzername,
- Profilbild,
- Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen,
- Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto,
- Avatare
- Öffentlich geteilte Stories, Reels, Videos, Fotos, Beiträge und Bildunterschriften
Deshalb appelliert die Verbraucherzentrale alle Nutzer Vorsicht bei der Preisgabe der Informationen walten zu lassen. Nutzer von Facebook und Instagram haben zudem die Möglichkeit, Widerspruch in Form eines Formulars einzulegen.
Ab wann gilt die Neuerung?
Ab dem 27. Mai möchte Meta das Vorhaben umsetzen. Widerspricht man erst danach, werden die bereits genutzten Informationen wohl nicht von Meta gelöscht. Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen abgemahnt und fordert, die Nutzungsbedingungen zu überarbeiten. Ob es tatsächlich zu einer Überarbeitung kommt, bleibt allerdings abzuwarten.