Wer demnächst seinen Urlaub in Griechenland antreten möchte, sollte besser genau die momentanen Entwicklungen beobachten. Eine Naturkatastrophe sucht nämlich derzeit diese beliebte Urlaubsinsel in Griechenland heim und beunruhigt etliche Touristen.
In den vergangenen Stunden (Stand: 19. Mai) ist die Urlaubsinsel Euböa in Griechenland von mehreren Erdbeben erschüttert worden. Bisher hatte das heftigste Beben eine Stärke von 4,7, wie der „Reisereporter“ berichtet. Jedoch befürchten Fachleute, dass man in den kommenden Tagen mit weiteren Erdbeben rechnen muss, die möglicherweise stärker ausfallen können. Das „Deutsche Rote Kreuz“ erklärt, dass man ab Stärke fünf mit Schäden an Gebäuden rechnen muss.
Euböa: Mehr als 50 beschädigte Häuser
Die bisherigen Beben ereigneten sich in der nördlichen Hälfte von Euböa. Aber selbst in Athen hat man die Erschütterung noch spüren können, obwohl die Stadt 130 Kilometer entfernt liegt. In Euböa wurden durch das Erdbeben mehr als 50 Häuser beschädigt, wie die griechische Zeitung „To Proto Thema“ berichtet.
+++ Urlauber überrennen Südtirol – was dort passiert, ist mehr als eindeutig +++
Touristen, die eigentlich bald ihren Urlaub in Griechenland antreten wollen, sind entsprechend besorgt, dass es zu weiteren schwereren Beben kommen kann. Selbstverständlich haben Touristen Rechte, wenn es am Urlaubsort zu einer Katastrophe kommt, wie Reiserechtsanwalt Paul Degott weiß. Gegenüber dem „Reisereporter“ erklärt Degott, dass Pauschalreisende in diesem Fall ein Recht auf einen Abbruch und Teilerstattung der Reise haben.
Diejenigen, die eine Pauschalreise gebucht haben, können unter Umständen von dem Urlaub in Griechenland kostenlos zurücktreten. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn am Urlaubsort konkrete Beeinträchtigungen bestehen oder sogar eine Evakuierung geplant ist. Degott betont jedoch, dass die bloße Angst vor weiteren Erdbeben nicht für eine kostenlose Stornierung ausreicht. Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist für den Reiseveranstalter kein rechtlich bindender Grund, die Reise zu erstatten.
+++ Rossmann geht nächsten Schritt – Kunden werden es schon bald sehen +++
Urlaub in Griechenland: Experte rechnet mit stärken Beben
Die Sachlage sieht jedoch bei einer Individualreise, also wenn man den Flug und die Unterkunft separat gebucht hat, deutlich anders aus. In diesem Fall müssen Touristen die einzelnen Vertragsbedingungen der Airline und der Unterkunft überprüfen und darauf hoffen, dass diese einem entgegenkommen.
Wer einen baldigen Urlaub in Griechenland plant, sollte weiter die Entwicklungen verfolgen und sich unter Umständen mit dem Reiseanbieter in Verbindung setzen. Der griechische Seismologe Akis Tselentis erklärt, dass er von einem weiteren Beben mit einer Stärke von 5,5 ausgehen muss.