Veröffentlicht inVermischtes

Bußgeld: Ausgelassen feiern am Vatertag? Hier kann es schnell richtig teuer werden

Der Vatertag steht vor der Tür. Für viele bedeutet das, einen entspannten Tag zu verbringen. Doch auch hier lauert die Gefahr des Bußgeldes.

© IMAGO/Sylvio Dittrich

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Wenn die Temperaturen steigen, wird für die Grillsaison eingeheizt! Doch dürfen Mieter in ihren Wohnungen überhaupt grillen? Die Antwort gibt es in diesem Video.

Der Vatertag ist für viele ein Anlass, ausgelassen mit Freunden zu feiern. Doch wer an diesem Feiertag über die Stränge schlägt, riskiert schnell ein saftiges Bußgeld. Gerade bei Alkohol am Steuer oder Ruhestörungen kennen die Behörden keine Nachsicht.

Auch im öffentlichen Raum kann es teuer werden. Wer zum Beispiel Grillen oder laute Musik in verbotenen Bereichen genießt, muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen. Damit der Spaß nicht teuer endet, lohnt sich ein Blick auf die geltenden Regeln.

Bußgelder für Lärm, Grillen und Fahrverbote

Am Vatertag (29. Mai) wird häufig ausgelassen gefeiert, doch einige Regeln sollten beachtet werden, um kein Bußgeld zu riskieren. Besonders streng sind die Vorgaben beim Jugendschutz. Wer Minderjährigen unter 14 Jahren Alkohol anbietet, macht sich strafbar. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen zwar Wein oder Bier konsumieren, aber Spirituosen bleiben ihnen bis zur Volljährigkeit verboten.

+++Versteckte Bußgeld-Falle im Garten! Strengere Regel im Anmarsch+++

Auch für Erwachsene gilt Vorsicht, insbesondere im Straßenverkehr. Bereits ab 0,5 Promille drohen Autofahrern bis zu drei Punkte in Flensburg und Bußgelder von über 1.578 Euro. Selbst Radfahrer und Nutzer von E-Rollern unterliegen Promillegrenzen und rechtlichen Konsequenzen.

Auch hier gilt Obacht

Neben dem Alkoholkonsum birgt auch der Straßenverkehr weitere Risiken. Am 29. Mai 2025 gilt deutschlandweit ein Lkw-Fahrverbot. „Bußgeldkatalog.org“ weist darauf hin, dass Missachtungen mit Bußgeldern von über 148 Euro geahndet werden. Für Halter wird es mit 602 Euro noch teurer, falls sie die Fahrt genehmigt haben. Ausnahmen gelten nur für verderbliche Waren, für die ein Antrag gestellt werden muss.


Mehr News:


Doch auch bei den Feiern selbst drohen Bußgelder. Lautes Singen, Schreien oder das Grillen an unerlaubten Plätzen können zur Störung der öffentlichen Ordnung führen. Polizei und Behörden greifen bei Verstößen gegen Ruhezeiten durch. In schweren Fällen drohen Platzverweise oder Anzeigen. Müllberge oder aggressives Verhalten erhöhen das Bußgeldrisiko zusätzlich.