Am Montagabend (2. Juni) sollte es für Mallorca-Urlauber mit einer Condor-Maschine wieder zurück nach München gehen. Doch bereits am Flughafen in Palma gab es die ersten Komplikationen.
Nachdem sich der Start bereits um gute zwei Stunden nach hinten verschoben hatte, erreicht die Passagiere am Flughafen in München schließlich die Hiobsbotschaft. Diese Reise werden sie so schnell nicht wieder vergessen…
Mallorca: Verspätung wird zum Verhängnis
Der Flug von Palma nach München stand noch in Mallorca unter keinem guten Stern. Wie „Bild“ berichtet, startete die Maschine nicht wie geplant um 20.35 Uhr, sondern erst 22.52 Uhr. Das Problem: In München herrscht ab Mitternacht das Nachtflugverbot. Der Pilot konnte jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen, und ließ die Passagiere wissen, dass sie um 0.30 Uhr landen würden.
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So weit, so gut. Beim Anflug auf die bayrische Hauptstadt startete die Maschine plötzlich wieder durch. „Liebe Passagiere, es tut mir wahnsinnig Leid, aber wir mussten wieder durchstarten und werden umgeleitet“, hieß es von Seiten der Crew. Wie es scheint, durfte das Flugzeug wegen einer Verspätung von zehn Sekunden nicht mehr landen. Eine Alternative musste her.
Mallorca: Reise nach München wird zur Zerreißprobe
Statt in München landete die Maschine im 380 Kilometer entfernten Flughafen von Frankfurt-Hahn. In Bussen ging es dann zum Frankfurter Airport, der anderthalb Stunden entfernt ist. „Wir waren um 4.30 Uhr da, warteten dann auf den nächsten Flieger nach München, der um 6.50 Uhr ging und kamen gegen 8 Uhr an. Wegen zehn Sekunden hat mich der ganze Flug 12 Stunden gekostet. Da wurde Bürokratie über gesunden Menschenverstand gestellt“, erzählt ein Passagier dann.
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12 Stunden Verspätung wegen zehn Sekunden! Ein Sprecher des bayrischen Verkehrsministeriums erklärt gegenüber „Bild“, wie das sein kann: „Wer nach 0 Uhr landet, braucht eine Ausnahmegenehmigung, und diese muss vor dem Flug erteilt werden. Der Pilot hatte zuerst bis 0.30 Uhr beantragt, hat diese auch genehmigt bekommen. (…) Ausnahmen müssen immer vor dem Abflug beantragt werden, dementsprechend konnte der Antrag nicht mehr positiv beschieden werden.“