Ein Mann hat seinen Flug nach Thessaloniki verpasst und klagte auf Entschädigung. Er machte langsame Sicherheitskontrollen am Flughafen Hahn verantwortlich. Das Landgericht Koblenz urteilte jedoch gegen ihn, da er sich nicht rechtzeitig am Flughafen einfand. Geplante Urlaubsreisen erfordern meist eine bessere Zeitplanung.
Gut geplanter Urlaub beginnt frühzeitig
Der Kläger erschien mit seiner Ehefrau nur eine Stunde und 45 Minuten vor Abflug vor Ort. Nach Aussage des Gerichts hätte er sich, wie von Airlines und Flughäfen empfohlen, zwei bis drei Stunden früher dort einfinden müssen, um Entspannung vor der Reise zu gewährleisten.
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Der Mann behauptete, die Abfertigung sei „langsam und schleppend“ gewesen. Zudem hätte es an ausreichend Sicherheitspersonal gefehlt. Laut dem Gericht waren diese Vorwürfe jedoch unbelegt. Der Flughafen bestritt organisatorische Mängel und erklärte, es sei keine weitere Person aus dem Urlaub zurückgeblieben.
Entspannt in den Urlaub starten
Die Abfertigung von Gepäck nahm zusätzlich Zeit in Anspruch, wodurch der Kläger noch später in Richtung Sicherheitskontrolle gelangte. Stress vor der Urlaubsreise lässt sich meist vermeiden, wenn Urlauber die offiziell empfohlenen Ankunftszeiten einhalten. Das Gericht sah daher keine Grundlage für eine Entschädigung.
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Die Behauptungen des Mannes, andere Passagiere hätten ebenfalls ihren Flug verpasst, blieben laut Gericht ebenfalls unbelegt. Es hieß, „zu keinem Zeitpunkt sei es zu Staus von Passagieren gekommen“. Für einen gelungenen Start in den Urlaub ist somit auch die rechtzeitige Anreise entscheidend. (mit dpa)