Bei sommerlichen Temperaturen von fast 40 Grad müssen Verbraucher bei der Lieferung von Tiefkühlware durch Flink, Wolt und Co. besonders vorsichtig sein. Wie schön der Gedanke an kühles Obst und Co. auch ist – es ist Vorsicht geboten!
Angetaute oder matschige Produkte können nicht nur ärgerlich sein, sondern auch gesundheitliche Risiken bergen. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt deshalb hilfreiche Tipps, worauf man bei Bestellung und Lieferung achten sollte.
Tiefkühlware von Flink, Wolt und Co. prüfen
Laut Lebensmittelrecht muss Tiefkühlware durchgehend bei –18 Grad gelagert werden, Abweichungen bis –15 Grad sind beim Versand erlaubt. Kommt Ware dennoch angetaut an, raten Experten zu schnellem Handeln: „Dann gilt das als Sachmangel“, erklärt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Kunden können eine neue Lieferung, ihr Geld zurück oder zumindest einen Preisnachlass verlangen.
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Wer Ware von Anbietern wie Flink, Wolt und Co. reklamiert, hat das Recht auf Ersatz oder Rückzahlung – auch bei vermeintlich ausgeschlossenem Widerruf. Fotos und Temperaturkontrollen erleichtern die Beweisführung. Wer verdorbene Ware verzehrt hat, kann sogar Schadensersatz verlangen.
Risiken bei Flink, Wolt und Co. minimieren
Wer sorgfältig plant und prüft, kann sicherstellen, dass Tiefkühlprodukte selbst bei größter Hitze frisch ankommen und genossen werden können. Um Probleme zu vermeiden, sollten Kunden seriöse Anbieter wählen, die transparente Infos zur Versanddauer und Zustellung bieten.
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Das persönliche Entgegennehmen der Lieferung im vereinbarten Zeitfenster verhindert, dass TK-Waren unnötig auftauen. Ist die Verpackung beschädigt, sollte die Lieferung direkt kontrolliert und dokumentiert werden. Du hast das Gefühl, der Inhalt ist bereits aufgetaut? Dann mach direkt ein Foto zum Beweis, miss die Temperaturen und reklamiere die Bestellung.