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Urlaub mit dem Auto in Spanien wird zur Kostenfalle! Missachtest du diese Regel, droht Bußgeld

Wer mit dem Auto Urlaub in Spanien macht, muss aufpassen. Denn ein typischer Fehler sorgt für fiese Bußgelder.

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Dein nächster Urlaub in Spanien steht kurz bevor? Dann solltest du dich nicht nur über die schönsten Strände, das Wetter und die Sehenswürdigkeiten vor Ort informieren. Auch ein Blick auf die Verkehrsregeln kann sich lohnen.

Andernfalls riskierst du unschöne Bußgelder, die den Preis deines Urlaubs in die Höhe schießen lassen. Das gilt vor allem für all diejenigen, die mit dem Auto nach Spanien fahren. Doch auf was genau musst du achten?

Urlaub in Spanien wird zur Kostenfalle

Wenn du an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am selben Ort parkst, kann es sein, dass du am zweiten Tag unerwartet einen Strafzettel bekommst, wie „Chip.de“ berichtet. Denn in Spanien gelten besondere Regeln. Auf den Parkplätzen darf man oft nur an bestimmten Tagen, Wochen oder Monaten parken. Erkennen kannst du das am Zusatz an Verbotsschildern (Verkehrszeichen R-308) sehen:

  • Eine römische I (1) heißt: An Tagen mit einer ungeraden Zahl (wie dem 15., 23. oder 31.) darfst du dort nicht parken.
  • Eine römische II (2) bedeutet: An Tagen mit einer geraden Zahl (wie dem 10., 18. oder 26.) ist das Parken verboten.
  • „1–15“ oder „16–31“ heißt: Das Verbot gilt nur für die erste oder zweite Hälfte des Monats.

Wer Urlaub in Spanien macht, sollte diese Regeln also lieber kennen. Doch wozu dienen sie eigentlich?

++ Passend dazu: Umwelt-Bußgeld bei Urlaub in Frankreich und Co. – SIE müssen besonders aufpassen ++



Aus diesen Gründen gibt es die Regeln

Zum einen können so Müllabfuhr und Straßenreinigung besser arbeiten, weil sie abwechselnd Zugang zu beiden Straßenseiten haben. Zum anderen wird die Straße gleichmäßiger genutzt, damit sich einzelne Stellen nicht so schnell abnutzen.


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Außerdem helfen die Regeln dabei, enge Straßen freizuhalten – damit im Notfall Rettungsfahrzeuge gut durchkommen. Das Verkehrszeichen 308 verbietet allerdings nur das Parken. Kurzes Halten im Urlaub ist also erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss in Spanien zwischen 80 und 200 Euro Strafe zahlen.