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Eltern müssen handeln, sonst gibt’s keinen Kita-Platz – Ministerium-Mitarbeiterin wird deutlich

In Deutschland hat jedes Kind ein Recht auf einen Kita-Platz – unter einer Bedingung! Ansonsten kann das Kind abgelehnt werden …

© IMAGO/Noah Wedel

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Es ist heutzutage eine der größten Herausforderung für junge Eltern: Das Kind ist oftmals noch nicht mal auf der Welt, da beginnt der Wettlauf um die Kita-Plätze meist schon.

Denn die sind teilweise rar in Deutschland und an klare Bedingungen gekoppelt. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, kann sogar abgelehnt werden.

Kita-Platz? DIESE Impfung ist Pflicht!

Laut Gesetz haben alle Kinder ab einem Jahr einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Doch in der Realität stimmt oftmals das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nicht. Die Vergabe von Kindergartenplätzen erfolgt nach verschiedenen Kriterien, die je nach Träger und Einrichtung variieren können. Berücksichtigt werden dabei unter anderem soziale Kriterien, das Alter des Kindes, die Berufstätigkeit der Eltern, Geschwisterkinder und besondere Lebensumstände.

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Doch es gibt eine Bedingung, die deutschlandweit alle Kinder erfüllen müssen, um überhaupt einen Anspruch auf einen Kitaplatz zu haben: eine ganz bestimmte Impfung. Kindergärten sind das perfekte Umfeld für ansteckende Krankheiten wie Virusinfektionen wie die Hand-Fuß-Mund-Krankheit, die vor allem Kinder betrifft. Aber auch Windpocken, Röteln oder Masern treten bei den Kleinsten unter uns am meisten auf. Aufgrund von zahlreichen Masern-Ausbrüchen in den vergangen Jahren herrscht hier seit dem 1. März 2020 sogar eine Masern-Impflicht.

Ministerium klärt auf

”Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist“, klärt Ursula Kissel, die Stellvertretende Pressesprecherin des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dieser Redaktion auf.


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Und weiter: „Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden.“ Wer einen solchen Nachweis nicht erbringt, kann von der Einrichtung oder dem Träger abgelehnt werden. Und noch schlimmer: Zudem kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.