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Miete: Betriebskosten zu hoch? Darauf musst du achten!

Neben der Miete müssen Mieter auch laufende Betriebskosten mit übernehmen. Bei der Abrechnung können allerdings Fehler passieren. Das gilt es zu beachten!

In einer Betriebskostenabrechnung kann es zu Fehlern kommen. Darauf sollten Mieter achten!
© IMAGO / Zoonar

Nebenkostenabrechnung: Erst prüfen, dann zahlen

Einmal im Jahr werden die Betriebskosten abgerechnet. Mieter sollten einen Blick auf das Schreiben werfen. Denn oft verstecken sich in den Abrechnungen Fehler.

Um eine Immobilie in Stand zu halten werden immer wieder laufende Kosten fällig – beispielsweise für die Warmwasserversorgung, die Straßenreinigung, die Gartenpflege oder für das Gebäudemanagement.

Sobald Wohnungen in einer Immobilie vermietet werden, können diese Kosten vom Vermieter auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Diese müssen explizit im Mietvertrag festgehalten werden. Doch es kommt immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern in der Betriebskostenabrechnung. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund klärt in einem Interview mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ auf, worauf Mieter achten müssen.

Miete: In diesen Fällen kommen Fehler vor

In den meisten Fällen zahlen Mieter eine monatliche Vorauszahlung als festen Betrag, der die Betriebskosten abdeckt. Der Vermieter muss dann einmal im Jahr seinen Mietern eine Betriebskostenabrechnung vorlegen. So können die Vorauszahlungen mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgeglichen werden. Doch laut Jutta Hartmann können sich auch immer wieder Fehler in der Betriebskostenabrechnung einschleichen.

Ein oftmals fehlerbehafteter Kostenpunkt sei beispielsweise die Position Hausmeister. „Hier gilt: Gartenpflege und/oder Treppenhausreinigung gehören zu den typischen Hausmeisterarbeiten. Werden diese Kostenarten aber einzeln abgerechnet, obwohl es einen Hausmeister oder eine Hausmeisterin gibt, muss nachgehakt werden, sonst besteht die Gefahr der Doppelzahlung“, mahnt Hartmann gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Auch gebe es Kosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können und dennoch in der Betriebskostenabrechnung auftauchen. Laut Hartmann fallen darunter Verwaltungskosten wie „Ausgaben für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen oder Telefon“, aber auch Reparaturkosten, die Mieter in keinem Fall zu tragen hätten.

Miete: Wie geht man vor, wenn ein Fehler passiert?

Sollte ein Mieter einen Fehler in der Betriebskostenabrechnung entdecken, kann dieser Widerspruch einlegen. „Der Mieter oder die Mieterin sollte die Betriebskostenabrechnung daher unmittelbar nach Erhalt überprüfen und Einwände zeitnah seinem Vermieter oder Vermieterin mitteilen“, meint Hartmann.


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Auch hier gilt eine zeitliche Frist. Nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung bleiben dem Mieter zwölf Monate, um Einspruch zu erheben – auch wenn er beispielweise mögliche Nachzahlungen bereits getätigt hat.