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Im Schnitt 67 Euro weniger Rente 2024? So hart sind die Einschnitte ab März

Bei der Rente müssen Ruheständler ab März mit einigen Euro weniger rechnen. Grund dafür ist der höhere Zusatzbeitrag.

Durch den Anstieg der Krankenkassenbeiträge kann der Rente ordentlich Geld abgezogen werden.
© IMAGO / Pond5 Images

Rettung der Rente: „Wir müssten eigentlich nur bei den Schweden abschauen“

Was die Schweden bezüglich Rente besser machen, erklärt Blogger und Rentenexperte Helmut Achatz.

Der März startet für Rentnerinnen und Rentnern mit einer bösen Überraschung. Denn bei der Rente wird einiges abgezogen.

Grund dafür ist der Anstieg des Zusatzbeitrags der Krankenversicherungen. Dabei können über 60 Euro weniger auf dem Konto verbleiben.

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Rente: Kräftiger Abzug durch Zusatzbeitrag

Zum Anfang des Jahres stieg der Krankenkassen-Zusatzbeitrag an. Und die Erhöhung hat es in sich. Denn bei einer einzelnen bundesweit geöffneten Kasse steigt der Beitrag von 1,50 Prozent auf 2,19 Prozent. Rentnerinnen und Rentner bekommen den Anstieg erst jetzt im März zu spüren. Dabei fällt die überwiesene Rente dann entsprechend geringer aus. Doch die finanziellen Einschnitte können ziemlich tief ausfallen, wie das Vergleichsportal Verivox angibt.

Laut der Deutschen Rentenversicherung liegt die sogenannte Standardrente im Westen aktuell bei 1.620,90 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern bei 1.598,40 Euro monatlich. So viel bekommt ein Rentner, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat. Da der Krankenkassenbeitrag anteilig an den Bezügen berechnet wird, müssen Rentner mit dieser Standardrente auch weniger zahlen als Ruheständler mit Bezügen über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro. Trotzdem gehen für den Zusatzbeitrag bis zu 67 Euro mehr im Jahr bei der Rente drauf.

Hilft ein Wechsel?

Der Zusatzbeitrag kann sich bei den Krankenkassen unterscheiden und liegt bei den bundesweit geöffneten Kassen aktuell zwischen 0,90 und 2,20 Prozent. Darum kann sich für Krankenversicherte deshalb ein Wechsel lohnen. Für Ruheständler mit Standardrente ist so eine Ersparnis von bis zu 126 Euro im Jahr möglich, Rentner mit Bezügen über der Beitragsbemessungsgrenze können ihre Beiträge um bis zu 404 Euro jährlich senken.


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„Versicherte können spätestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft ihre Krankenkasse wechseln“, erklärt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Wenn der Zusatzbeitrag steigt, „haben Versicherte zudem immer ein Sonderkündigungsrecht und können mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.“