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Cannabis-Gesetz: Mehr Verwirrung seit 1. April als vorher – 3 offene Fragen werden beantwortet

Das neue Cannabis-Gesetz ist da. Wo und wie du kiffen darfst und woher der Stoff kommt? Diese 3 Fakten solltest du kennen.

Das Cannabis-Gesetz ist da und Du weißt nicht, was Du alles darfst? Diese Fragen beantworten wir Dir.
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

Seit dem ersten April ist das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Nun ist der Besitz und auch der Konsum für Erwachsene gestattet. Die Verwirrung ist jedoch bei Konsumenten und auch Behörden groß.

Denn viele Fragen sind noch ungeklärt. Wo darf Cannabis konsumiert werden? Woher kann man es beziehen? Ab wann darf es legal angebaut werden und wo erhält man die Samen dafür? Außerdem: welche Behörde ist überhaupt für die Regelung des Cannabis-Konsums zuständig?

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Wie kommt man an den Stoff?

Noch ist die Verwirrung groß. Das neue Cannabis-Gesetz legalisiert zwar den Konsum, wann, wo und von wem dieser gestattet ist, darüber zerbrechen sich aber noch viele die Köpfe. Klar ist: 25 Gramm mitzuführen und 50 Gramm zu Hause zu haben ist erlaubt. Ebenso das Ziehen von drei Pflanzen im Wohnbereich, solange man älter als 18 ist.

Bislang ist erstmal nur der regulierte Besitz und Konsum von Cannabis erlaubt. Samen zu kaufen und selbst anzubauen, wird erst ab dem ersten Juli legal sein. Dann muss noch gewartet werden, bis die Pflanze groß geworden ist und man ernten kann. Gleiches gilt für die Cannabis-Clubs, bei denen man Mitglied werden kann, um künftig sauberes Gras zu erhalten. Mitgliedsanträge bei diesen Cannabis-Clubs kann man bereits jetzt stellen, aufgenommen werden dürfen aber maximal 500 Mitglieder.

Das bedeutet: an sauberes und kontrolliertes Cannabis ist wahrscheinlich erst Ende des Jahres zu kommen. Doch woher soll der Stoff fürs Kiffen dann kommen? Tatsächlich bleibt die Beschaffung von Gras voraussichtlich erstmal beim Alten. Konsumenten werden sich vermutlich weiter bei ihrem Dealer oder im Ausland eindecken, bis im Juli in Deutschland legal Samen verkauft werden können. Der Stoff bleibt also erstmal unkontrolliert und unsauber. Das Ziel, den Schwarzmarkt zu schwächen, dem die Ampel-Regierung durch das Cannabis-Gesetz näher kommen wollte, ist so weit verfehlt.

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Wo darf man kiffen?

Bis jetzt gilt: Wer einen Kindergarten, eine Schule oder einen Sportplatz sieht, auf dem sich Kinder aufhalten, der ist zu nah dran! Zumindest, wenn er sich näher als hundert Meter davon aufhält. Dort darf nicht gekifft werden. Da nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist, ob es sich bei dem Gebäude, vor dem man sich gern ein Tütchen anzünden würde, um eine solche Einrichtung handelt, gibt es im Netz die sogenannten „Bubatzkarten“. Zumindest für die Großstädte Deutschlands wird so in Rot der Umkreis von hundert Metern von Schulen, Kitas etc. verzeichnet.

Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen und Mediziner, erklärt dem „Deutschlandfunk“ dazu, entscheidend sei „in dem Moment, wenn ein Polizist kontrolliert, durfte denn hier geraucht werden“, ob von dort die Schule oder Kita zu sehen ist. Das sei eine einfache Frage und „ohne Maßband zu entscheiden“.

Cannabis-Gesetz: Wer kümmert sich?

Die Einhaltung der Regeln, die vom Cannabis-Gesetz vorgegeben wurden, muss von irgendwem kontrolliert werden. Bislang fiel der Polizei diese Ehre zu und auch in Zukunft werden Polizisten diejenigen sein, die zuerst ermitteln, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt. Wie die Polizeigewerkschaft mitteilte, befürchten aber einige Beamte, nicht die nötigen Mittel zu haben. Es fehlen beispielsweise Tests, die erkennen lassen, ob ein Autofahrer Cannabis konsumiert hat. Zudem fehle es an Milligramm-Waagen, mit denen die Polizisten überprüfen können, ob mehr als die gestatteten 25 Gramm mitgeführt wurden.


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Auch die Justiz sieht sich erst mal vor eine Mehrbelastung gestellt. Etwa 100.000 Strafverfahren, die momentan laufen, müssen geprüft werden und könnten wegen des neuen Cannabis-Gesetzes eingestellt werden. Wir berichteten.

Janosch Dahmen, der früher als Rettungsarzt oft mit Drogenabhängigen in Berührung gekommen ist, sagte dem „Deutschlandfunk“ dazu: „Dass es in der Umstellung Aufwand mit sich bringt, das ist offensichtlich. Mittel- und langfristig wird es eine erhebliche Entlastung mit sich bringen.“