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Nach Brandbrief: Wagt Steinmeier den Aufstand gegen die Ampel?

Die Ampel schleppt sich von Krise zu Krise. Jetzt könnte ausgerechnet Bundespräsident Steinmeier für den nächsten Eklat sorgen.

125 Geistliche fordern Bundespräsident Steinmeier dazu auf, von seinem Veto-Recht Gebrauch zu machen.
© IMAGO/Bonn.digital

Steinmeier: Demonstrationen gegen Rechts "machen uns allen Mut"

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in Deutschland begrüßt. "Diese Menschen machen uns allen Mut", sagte Steinmeier in einer Videobotschaft. "Sie verteidigen unsere Republik und unser Grundgesetz gegen seine Feinde."

Die Ampel-Regierung hat sich in den zurückliegenden Wochen nicht mit Ruhm bekleckert. So hat das Politbarometer für den Mai ergeben, dass 63 Prozent der befragten Bürger mit der Arbeit von SPD, Grünen und FDP unzufrieden sind. Zu viele Krisenherde, vom Ukraine-Krieg bis hin zur Rente, dominieren das Geschehen in Berlin. Zur Unzeit könnte jetzt auch noch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sein Veto gegen die politische Leitlinie einlegen.

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Das zumindest fordern 125 evangelische und katholische Theologen in einem dringenden schriftlichen Appell. Konkret geht es um die Forderung, dass der 68-Jährige die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht unterschreiben dürfe.

Bundespräsident muss „in Verantwortung“ handeln

Der Bundespräsident müsse von seinem Veto-Recht Gebrauch machen. Er dürfe das drastisch veränderte Klimaschutzgesetz nicht gestatten – „in Verantwortung gegenüber den Menschen, insbesondere auch den Kindern und künftigen Generationen, sowie den Tieren und der Schöpfung im weiteren Sinne“, heißt es in dem Schreiben.


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Was die Geistlichen auf die Palme bringt: die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Diese wurde am 17. Mai durch den Bundesrat gebilligt und würde die gesteckten Klimaziele weichspülen. Hierin heißt es nämlich: „Im Fokus steht nun, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird, unabhängig davon, in welchem Bereich die Treibhausgase entstehen“. Dadurch, dass nicht mehr die einzelnen Sektoren und ihr CO₂-Ausstoß unter die Lupe genommen werden würden, würde man eine effiziente Einsparung von Emissionen nicht erreichen.

Bereits am 16. Mai ließ die Deutsche Umwelthilfe dem Bundespräsidenten einen ähnlichen Appell zukommen. Hierin listeten Anwälte auf, dass die Novelle des Klimaschutzgesetzes in 18 Punkten verfassungswidrig sei. Unter anderem sei der „Emissionsminderungspfad“ nicht mehr gewährleistet. Dazu hatte sich die Bundesregierung im Generationenvertrag aus dem Jahr 2022 aber selbst verpflichtet!



Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gab der Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe recht – die rechtlich geforderte Überarbeitung des Klimaschutzprogramms durch die Bundesregierung gab es bislang jedoch noch nicht!

Zu den prominenten Unterzeichnern des Brandbriefes an den Bundespräsidenten zählen auch mehrere Bischöfe. Darunter der evangelisch-lutherische Landesbischof in Bayern, Christian Kopp, und der Passauer Bischof Stefan Oster.